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   FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09   

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FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09 (https://dejure.org/2012,52789)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16.08.2012 - 1 K 817/09 (https://dejure.org/2012,52789)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16. August 2012 - 1 K 817/09 (https://dejure.org/2012,52789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Verpflichtung einer außerhalb des Besteuerungsstaates ansässigen Person zur Vornahme des Steuerabzuges durch Zuordnung des Besteuerungsrechts an einen anderen europäischen Staat; Rechtfertigung der von dem Steuerabzug ausgehenden Beeinträchtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit eines Haftungsbescheids bei fehlender Angabe des Vergütungsgläubigers Abstandnahme vom Steuerabzug durch den Vergütungsschuldner nur bei vorliegender Freistellungsbescheinigung Pflicht zum Steuerabzug auch bei abkommensrechtlich fehlendem Besteuerungsrecht ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit eines Haftungsbescheids bei fehlender Angabe des Vergütungsgläubigers - Abstandnahme vom Steuerabzug durch den Vergütungsschuldner nur bei vorliegender Freistellungsbescheinigung - Pflicht zum Steuerabzug auch bei abkommensrechtlich fehlendem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 05.05.2010 - I R 105/08

    Gemeinschafts- und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4,

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Außerdem stehen mit der Freistellung und dem Kontrollmeldeverfahren (vgl. § 50d Abs. 3 Satz 1 bzw. Satz 3 EStG 1997 in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, § 50d Abs. 5 EStG n.F.) weitere Maßnahmen zur Abmilderung etwaiger Nachteile im Steuerabzugsverfahren zur Verfügung (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 I R 105/08, BFH/NV 2010, 2043).

    Dies gilt in jedem Fall bis zur Geltung der "Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 76/308/EWG über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen und bezüglich der Mehrwertsteuer und bestimmter Verbrauchsteuern" - EG-Beitreibungsrichtlinie - (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2001 Nr. L 175, 17) i.V.m. dem Gesetz zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie i.d.F. vom 3. Mai 2003 (BGBl I 2003, 654), wobei für die Beurteilung des entscheidungserheblichen Zeitraums auf den Zeitraum der Auszahlung der Vergütung und nicht den Zeitpunkt des Erlasses des Haftungsbescheids abzustellen ist (BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 I R 105/08, BFH/NV 2010, 2043).

    Aber auch für nachfolgende Jahre ist nach Auffassung des Senats die zwischenstaatlich vereinbarte Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen nicht geeignet, die vom EuGH geschilderten und anerkannten Vorteile des Steuerabzugsverfahrens in Frage stellen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Mai 2010 I R 105/08, BFH/NV 2010, 2043; BFH-Beschluss vom 29. November 2007 I B 181/07, BStBl II 2008, 195 ).

  • BFH, 10.01.2012 - I R 66/09

    Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)? -

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Drüber hinaus habe der BFH erhebliche Bedenken zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der deutschen "treaty overrides" in § 50d EStG (Hinweis auf Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2012 I R 66/09).

    Soweit die Klägerin sich auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 10. Januar 2012 I R 66/09 (BFHE 236, 304) beruft (Az. des BVerfG: 2 BvL 1/12), hat dies ebenfalls keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren.

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12204/11

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid nach §

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Es reicht demzufolge nicht aus, dass lediglich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vorliegen (vgl. FG Berlin-Brandenburg vom 4. April 2012 12 V 12204/11, EFG 2012, 1352).

    Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a EStG unterliegen, sind nach § 50d Abs. 1 Satz 1 EStG die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer durch den Schuldner der Vergütungen i.S. des § 50a EStG auch dann anzuwenden, wenn sie nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - im Streitfall dem DBA Belgien - nicht besteuert werden können (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 32/10, BFH/NV 2012, 118; Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 4. April 2012, a.a.O.).

  • BFH, 27.07.2011 - I R 32/10

    Beschränkte Steuerpflicht der Überlassung von Rechten - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Auf Einkünfte, die dem Steuerabzug auf Grund des § 50a EStG unterliegen, sind nach § 50d Abs. 1 Satz 1 EStG die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer durch den Schuldner der Vergütungen i.S. des § 50a EStG auch dann anzuwenden, wenn sie nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - im Streitfall dem DBA Belgien - nicht besteuert werden können (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 32/10, BFH/NV 2012, 118; Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 4. April 2012, a.a.O.).

    Danach ist es zur Herstellung der Gemeinschaftsrechtskonformität notwendig, aber auch ausreichend, wenn im Abzugsverfahren die im unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit stehenden, vom Vergütungsgläubiger "mitgeteilten" Betriebsausgaben berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 27. Juli 2011 I R 32/10, BFH/NV 2012, 118, betreffend Lizenzgebühren).

  • BFH, 17.04.1996 - I R 82/95

    Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Dass diese Verpflichtung in der Person des Vergütungsgläubigers bestehen müsste, kann ihr nicht entnommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 17. April 1996 I R 82/95, BStBl II 1996, 608 ).
  • FG Düsseldorf, 07.02.2012 - 6 K 2147/10

    Haftung für die Nichtabführung von Steuern für an eine beschränkt

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Die Finanzbehörde hat vielmehr grundsätzlich die Möglichkeit, sich entweder an den Steuerschuldner oder im Wege der Haftung an den Vergütungsschuldner zu halten (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 07. Februar 2012 - 6 K 2147/10 H, juris).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-345/04

    Centro Equestre da Lezíria Grande - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Allerdings sind bei der Durchführung des Steuerabzugs die Grundsätze, die der EuGH in seinen Urteilen vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" (IStR 2006, 743 ) und vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Leziria Grande Lda." (IStR 2007, 212 ) aufgestellt hat, zu beachten.
  • BFH, 27.08.2009 - V B 76/08

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Haftungsbescheides - Auslegung

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Das setzt voraus, dass sich daraus die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, zweifelsfrei ergeben und dem Haftungsschuldner die Prüfung von Grund und Höhe der Haftungsschuld ermöglicht wird (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2009 V B 76/08, BFH/NV 2010, 8 m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 39/04

    Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Auch werde die Haftung nicht dadurch eingeschränkt, dass der Vergütungsgläubiger nach dem einschlägigen DBA keiner oder nur einer verminderten Steuer unterliege (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24. April 2007 I R 39/04).
  • BFH, 11.12.2008 - VI R 20/05

    Haftung für Lohnsteuer bei Leistungen aus Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09
    Für die inhaltliche Bestimmtheit eines Haftungsbescheides reicht es auch aus, wenn sich aus ihm die konkreten Sachverhalte, die zur Haftung geführt haben, ohne Weiteres zweifelsfrei entnehmen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 VI R 20/05, BFH/NV 2009, 904, m.w.N.) Dabei kann zur Auslegung eines Haftungsbescheides auch der vorangegangene Betriebsprüfungsbericht herangezogen werden.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

  • FG München, 19.02.2004 - 1 V 4730/02

    Steuerabzugsverfahren nach § 50 a Abs. 4 EStG gegenüber österreichischer

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

  • BFH, 05.05.2010 - I R 104/08

    Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das

  • BFH, 27.07.2011 - I R 56/10

    Erstattung von Abzugsteuer

  • BFH, 29.11.2007 - I B 181/07

    Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht

  • BFH, 22.10.1986 - I R 261/82

    DBA-Frankreich - Verzicht auf Besteuerungsrecht - Inländischer

  • BFH, 06.02.2013 - I B 143/12

    Entscheidung des Bundesfinanzhofs über einen bei Finanzgericht gestellten

    Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos (Sächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 16. August 2012  1 K 817/09).
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