Rechtsprechung
FG Sachsen, 17.07.2013 - 8 K 786/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Zugrundelegung einer bestimmten Steuermesszahl bei der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen bei Grundstücken im Beitrittsgebiet
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen bei Grundstücken im Beitrittsgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2013 - 8 K 786/07
Die Rechtsprechung sieht in der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen keinen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2006 10 C 6/05; Senatsurteil vom 25. Juni 2008 8 K 430/07; BFH-Beschluss vom 23.11.2009 II B 118/08 und BVerfG, Beschluss vom 5. April 2011 1 BvR 2355/10). - BFH, 23.11.2009 - II B 118/08
Grundsätzliche Bedeutung und Verfassungsmäßigkeit der Staffelung der …
Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2013 - 8 K 786/07
Die Rechtsprechung sieht in der Staffelung der Grundsteuermesszahlen nach Gemeindegruppen keinen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2006 10 C 6/05; Senatsurteil vom 25. Juni 2008 8 K 430/07; BFH-Beschluss vom 23.11.2009 II B 118/08 und BVerfG, Beschluss vom 5. April 2011 1 BvR 2355/10). - BFH, 11.10.1963 - III 186/63
Auszug aus FG Sachsen, 17.07.2013 - 8 K 786/07
Die Differenzierung sollte ansonsten drohende ungleiche Grundsteuerbelastungen ausgleichen, weil nach damaligen statistischen Erhebungen die Einheitswerte im Zeitpunkt der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 1935 in größeren Gemeinden dem Verkehrswert nahe kamen, während sie in kleineren Gemeinden dahinter zurück blieben (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Dezember 1966 III 186/63).