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   FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14 (Kg)   

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https://dejure.org/2016,44923
FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14 (Kg) (https://dejure.org/2016,44923)
FG Sachsen, Entscheidung vom 17.10.2016 - 6 K 1307/14 (Kg) (https://dejure.org/2016,44923)
FG Sachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2016 - 6 K 1307/14 (Kg) (https://dejure.org/2016,44923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung und Abzweigung von Kindergeld für einen behinderten Volljährigen mit einer psychotischen Störung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung und Abzweigung von Kindergeld für einen behinderten Volljährigen mit einer psychotischen Störung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Korrektur der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 EStG als Ermessensentscheidung der Familienkasse - Ermessensausübung im Rahmen des § 70 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.04.2016 - III R 65/13

    Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden

    Auszug aus FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
    Der Anspruch auf Kindergeld kann grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang zum Gegenstand einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat, somit in der Regel bis zum Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 2016, III R 65/13, BFH/NV 2016, 1474 m. w. N.).
  • FG München, 25.09.2012 - 12 K 466/10

    Zur Frage, ob es sich bei § 70 Abs. 3 EStG um eine Ermessensvorschrift handelt

    Auszug aus FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
    Der Gegenmeinung, die einen Vergleich mit der gebundenen Änderung nach § 70 Abs. 2 EStG zieht und unter Verweis auf "die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung" auch die Korrektur nach § 70 Abs. 3 EStG als gebundene Entscheidung begreifen will (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 25. September 2012, 12 K 466/10, EFG 2013, 60 m. w. N. sowie Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 20. November 2011, 3 K 1533/13 m. w. N.), ist nicht zu folgen.
  • FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1533/13

    Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem

    Auszug aus FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
    Der Gegenmeinung, die einen Vergleich mit der gebundenen Änderung nach § 70 Abs. 2 EStG zieht und unter Verweis auf "die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung" auch die Korrektur nach § 70 Abs. 3 EStG als gebundene Entscheidung begreifen will (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 25. September 2012, 12 K 466/10, EFG 2013, 60 m. w. N. sowie Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 20. November 2011, 3 K 1533/13 m. w. N.), ist nicht zu folgen.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
    Danach fehlt es insoweit an der Klagebefugnis (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 22. Dezember 2011, III R 41/07, BStBl. II 2012, 681 m. w. N.).
  • FG Köln, 31.08.2000 - 2 K 4691/99

    Zur Abgrenzung der Änderungsvorschriften der §§ 70 Abs. 2, 70 Abs. 3

    Auszug aus FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
    Mit dieser Gestaltung wollte der Gesetzgeber in bestimmtem Umfang die zuvor nach § 48 SGB X zu berücksichtigenden Vertrauensgesichtspunkte auch für die Änderung von Kindergeldbescheiden nach der Neuregelung des Kindergeldrechts zur Anwendung bringen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 31. August 2000, 2 K 4691/99, EFG 2000, 1394 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05

    Auslegung des § 70 Abs. 3 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach seinem Wortlaut

    Auszug aus FG Sachsen, 17.10.2016 - 6 K 1307/14
    § 70 Abs. 3 EStG ist entsprechend seinem Wortlaut ("kann") als Ermessensvorschrift ausgestaltet (ebenso: Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. August 2009, 4 K 691/05 m. w. N.).
  • BFH, 21.02.2018 - III R 14/17

    Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 17. Oktober 2016 6 K 1307/14 (Kg) insoweit aufgehoben, als es sich auf den Kindergeldanspruch bis einschließlich August 2014 bezieht.
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