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   FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18   

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https://dejure.org/2019,84197
FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18 (https://dejure.org/2019,84197)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2019 - 5 K 907/18 (https://dejure.org/2019,84197)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2019 - 5 K 907/18 (https://dejure.org/2019,84197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO (1977) § 231 Abs. 1 S. 1
    Unterbrechen der Verjährungsfrist bis zum Abschluß der Verwertung oder bis zur Pfandfreigabe bei Sachpfändungen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung einer Haftungsforderung durch eine bereits vor Beginn der Zahlungsverjährung der Haftungsforderung im Rahmen eines Arrestverfahrens vorgenommene Sachpfändung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.10.2002 - V R 29/01

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die

    Auszug aus FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18
    Allenfalls könne der Fortbestand der Pfändung bei Übergang des Arrestverfahrens in das Vollstreckungsverfahren zu einer Unterbrechung der Verjährung führen - allerdings nur in der Höhe der dem Finanzamt eingereichten Sicherheit (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 09. Oktober 2002, V R 29/01).

    Der BFH habe im Urteil vom 09. Oktober 2002 V R 29/01 festgestellt, daß die Verjährung nach Überführung des Arrestverfahrens in das Steuererhebungsverfahren nur in Höhe der geleisteten Sicherheit unterbrochen worden sei und nicht in voller Höhe der Steueransprüche.

    Zum anderen werde die Verjährung nur in Höhe des Betrages unterbrochen, der als Sicherheitsleistung vorliegt (BFH V R 29/01).

  • BFH, 08.01.1980 - VII R 81/77

    Sicherheitsleistung - Verjährungsfrist - Unterbrechung der Verjährung - Anspruch

    Auszug aus FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18
    Der Kläger verweist weiter auf die Ausführungen des BFH im Urteil vom 08. Januar 1980, VIIR 81/77, BStBl II 1980, 306 hin.

    Den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. August 1968 a.a.O., vom 08. Januar 1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306 sowie des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2000, 5 K 5963/92, Juris kann das Gericht nichts anderes entnehmen.

  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme;

    Auszug aus FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18
    Davon gehe auch das FG Düsseldorf in seinem Urteil 5 K 5963/92 vom 03. Mai 2000 (hier Rz. 102), auf welches sich der Kläger berufe, aus.

    Den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. August 1968 a.a.O., vom 08. Januar 1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306 sowie des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2000, 5 K 5963/92, Juris kann das Gericht nichts anderes entnehmen.

  • BFH, 28.08.1968 - I B 18/68

    Erlaß eines Steuerbescheides - Dinglicher Arrest - Eintritt der Vollstreckbarkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18
    Da die erlangte Sicherung und die Wahrung des dadurch gewonnenen Ranges anderenfalls ins Leere gingen, folgert die Rechtsprechung aus der Vorschrift des § 327 AO , daß das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Rechtsprechung seit Beschluß vom 28. August 1968, I B 18/68, BStBl II 1968, 832 ).

    Den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. August 1968 a.a.O., vom 08. Januar 1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306 sowie des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2000, 5 K 5963/92, Juris kann das Gericht nichts anderes entnehmen.

  • BFH, 23.08.2022 - VII R 46/20

    Unterbrechung der Verjährung - Pfändung im Arrestverfahren - schriftliche

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18.03.2019 - 5 K 907/18 aufgehoben.
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