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   FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18   

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https://dejure.org/2018,43114
FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18 (https://dejure.org/2018,43114)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2018 - 4 K 194/18 (https://dejure.org/2018,43114)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 4 K 194/18 (https://dejure.org/2018,43114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Fahrten mit dem Taxi zur Besichtigung von Wohnungen als Werbungskosten; Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Umzugskosten: Was gilt beim Abbau von Elektrogeräten?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Taxifahren zur Wohnungsbesichtigung als Umzugskosten - kein Werbungskostenabzug für Prüfung, Abbau und Entsorgung von Elektrogeräten anlässlich eines beruflich veranlassten Umzugs, jedoch teilweise Steuerermäßigung nach § 35a EStG - Werbungskostenabzug für Ohropax - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.11.2015 - VI R 36/13

    Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Das Gesetz will aber die typischen Kosten der Lebenshaltung, wie auch § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG zu entnehmen ist, nicht wie Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG ) oder Werbungskosten (§ 9 EStG ) bei der Ermittlung der Einkünfte abgesetzt wissen, sondern betrachtet sie als Ausgaben zur Verwendung des erzielten Einkommens, die allenfalls als Sonderausgaben nach § 10 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG die Höhe der Einkommensteuer beeinflussen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, juris m.w.N.).

    Sie können deshalb nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, sofern sie - ganz oder teilweise - klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind (BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, juris m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des BFH erkennt darüber hinaus Krankheitskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten an, wenn im einzelnen Fall der Zusammenhang zwischen dem Beruf und der Entstehung der Erkrankung offenkundig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. November 2015 VI R 36/13, juris m.w.N.).

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 25/10

    Mietentschädigung gemäß § 8 Abs. 3 BUKG keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585 m.w.N., BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ).

    Bei einem beruflich veranlassten Umzug gelten hinsichtlich der im Einzelnen abziehbaren Kosten die allgemeinen Grundsätze (BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ).

    Das öffentliche Umzugskostenrecht, das vom Beklagten unter Berufung auf R 9.9 Abs. 2 LStR herangezogen wird, kann dabei Leitlinie sein (vgl. FG Köln-Urteil vom 22. Juli 1986, II K 63/86), ist aber weder den Werbungskostenabzug begründend (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ) noch beschränkend.

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn durch die Entfernungspauschale auch tatsächlich "sämtliche Aufwendungen" abgegolten werden (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13, BStBl II 2014, 849 m.w.N.).

    Zu den durch die Entfernungspauschale abgegoltenen außergewöhnlichen Kosten wie Unfallkosten zählen nicht nur Reparaturaufwendungen eines PKW (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 2014 VI R 29/13), sondern auch Behandlungs- bzw. Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit-)verursacht wurden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2016 - 1 K 2078/15

    Mit der Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Entscheidend ist der Veranlassungszusammenhang, nämlich dass die Kosten "durch" die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte veranlasst sind (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2016 1 K 2078/15, juris).

    Diese unfallbedingten Behandlungskosten können steuerrechtlich nicht losgelöst von der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und deren Abgeltungswirkung (§ 9 Abs. 2 EStG ) gewürdigt werden (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2016 1 K 2078/15, juris).

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 36/89

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Maklerkosten bei einem beruflich veranlaßten

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Die Kosten des beruflich veranlassten Umzugs können zwar nach den Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes ( BUKG ) geltend gemacht werden (R 9.9 Abs. 2 LStR ; vgl. BFH VI R 36/89 v. 15.11.91, BStBl II 92, 492, m.?w.?N.).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585 m.w.N., BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ).
  • FG Hessen, 19.05.2010 - 12 K 2497/09

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Das kann auch dann der Fall sein, wenn nach der erkennbaren Absicht des Steuerpflichtigen ein bereits bestehender Haushalt aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen lediglich vorübergehend nicht genutzt wird oder die begünstigten Arbeiten auf einer beendeten oder bevorstehenden Haushaltsführung beruhen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19. Mai 2010 12 K 2497/09, juris).
  • BFH, 13.11.2013 - VI B 40/13

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig Werbungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Inwieweit gleichwohl ein beruflicher Mehraufwand zu berücksichtigen ist, bleibt in erster Linie der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG "typische Berufskleidung"; BFH-Beschluss vom 13. November 2013 VI B 40/13, juris, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 35/11

    Kosten aus Anlass eines Priesterjubiläums als Werbungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Sie sind beruflich veranlasst, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Beschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500 ).
  • FG Köln, 22.07.1986 - II K 63/86
    Auszug aus FG Sachsen, 18.05.2018 - 4 K 194/18
    Das öffentliche Umzugskostenrecht, das vom Beklagten unter Berufung auf R 9.9 Abs. 2 LStR herangezogen wird, kann dabei Leitlinie sein (vgl. FG Köln-Urteil vom 22. Juli 1986, II K 63/86), ist aber weder den Werbungskostenabzug begründend (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 25/10, BStBl II 2013, 699 ) noch beschränkend.
  • Drs-Bund, 26.10.2000 - BT-Drs 14/4435
  • Drs-Bund, 10.10.2000 - BT-Drs 14/4242
  • BFH, 03.08.2012 - X B 153/11

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Renovierung der neuen Wohnung bei

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