Rechtsprechung
FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer landwirtschaftlicher GbR in Sachsen an diesen gezahlte Vorruhestandsbeihilfe als mit dem Barwert anzusetzender Teil des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters nach § 16 Abs. 1 EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer landwirtschaftlicher GbR in Sachsen an diesen gezahlte Vorruhestandsbeihilfe als mit dem Barwert anzusetzender Teil des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters nach § 16 Abs. 1 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04
- BFH, 11.11.2010 - IV R 17/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 166
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90
Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf
Auszug aus FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04
Zum Veräußerungserlös zählt alles was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung des Betriebes - auch von dritter Seite - erhält, unter anderen auch Prämien, die dem Veräußerer dafür gezahlt werden, dass der Betrieb an einen bestimmten Dritten veräußert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu ausführlich BFH-Urteile vom 07.11.1991 IV R 14/90, Der Betrieb 1992, 1024 und vom 17.12.1975 I R 29/74, Bundessteuerblatt II 1976, 224 ). - BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98
Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils …
Auszug aus FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04
Die bloße Möglichkeit des vorzeitigen Ablebens des Veräußerers führt nicht zu einem Wahlrecht (…Schmidt / Wacker, a. a. O., § 16 Rn. 225 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 19.08.1999, BStBl II 2000, 179 ). - BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82
Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente
Auszug aus FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04
Die Sofortversteuerung des Veräußerungserlöses ist der gesetzliche Normalfall und die laufende Versteuerung eine auf Billigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beruhende Ausnahme (vgl. dazu BFH vom 26.07.1984, BStBl. II 1984, 829 und BFH-Beschluss vom 29.03.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 ). - BFH, 17.12.1975 - I R 29/74
Eine Aufgabe-Entschädigung gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn sie dem …
Auszug aus FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04
Zum Veräußerungserlös zählt alles was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung des Betriebes - auch von dritter Seite - erhält, unter anderen auch Prämien, die dem Veräußerer dafür gezahlt werden, dass der Betrieb an einen bestimmten Dritten veräußert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu ausführlich BFH-Urteile vom 07.11.1991 IV R 14/90, Der Betrieb 1992, 1024 und vom 17.12.1975 I R 29/74, Bundessteuerblatt II 1976, 224 ). - BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung
Auszug aus FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04
Die Sofortversteuerung des Veräußerungserlöses ist der gesetzliche Normalfall und die laufende Versteuerung eine auf Billigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beruhende Ausnahme (vgl. dazu BFH vom 26.07.1984, BStBl. II 1984, 829 und BFH-Beschluss vom 29.03.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 ).
- BFH, 11.11.2010 - IV R 17/08
Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen: Kein Wahlrecht zur …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 166 veröffentlicht.