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   FG Sachsen, 20.04.2005 - 6 K 1953/04   

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https://dejure.org/2005,25174
FG Sachsen, 20.04.2005 - 6 K 1953/04 (https://dejure.org/2005,25174)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2005 - 6 K 1953/04 (https://dejure.org/2005,25174)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2005 - 6 K 1953/04 (https://dejure.org/2005,25174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters; Anforderungen an die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters; Voraussetzungen für das Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; InsO § 235
    Insolvenz eines Steuerberaters; Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls; geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Insolvenz eines Steuerberaters - Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls - geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus FG Sachsen, 20.04.2005 - 6 K 1953/04
    Solange mangels Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans (§§ 235 ff. der Insolvenzordnung - InsO -) nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, ob die Bereinigung der desolaten wirtschaftlichen Situation letztlich gelingen wird, kann von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen i.S. des StBerG und mithin von einer Widerlegung der durch den Vermögensverfall des Klägers begründeten Vermutung seiner fehlenden persönlichen Eignung für die Ausübung des Berufs des Steuerberaters (vgl. § 40 Abs. 2 Satz 1 StBerG ) nicht ausgegangen werden (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563 , BFH/NV 2004, 895 ).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Sachsen, 20.04.2005 - 6 K 1953/04
    Im Gegenteil läßt das gezeigte Verhalten die Bereitschaft des Klägers erkennen, sich wegen seiner finanziellen Schwierigkeiten über die ihm von Gesetzes wegen gezogenen Grenzen hinwegzusetzen und für eigene Zwecke ihm nicht zustehende fremde Gelder zu nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141 ).
  • BFH, 09.11.2000 - VII B 236/00

    Steuerberater, Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Sachsen, 20.04.2005 - 6 K 1953/04
    Gerade vor dem Hintergrund dessen, daß der Kläger in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hat, hat er nicht zur Überzeugung des Senats dargetan, daß die Interessen der Auftraggeber durch seinen Vermögensverfall nicht gefährdet sind; hierfür obliegt ihm jedoch die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. BFH-Beschluß vom 9. November 2000 VII B 236/00, BFH/NV 2001, 490 , m.w.N.).
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