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   FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08   

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FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08 (https://dejure.org/2010,29126)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2010 - 1 K 2085/08 (https://dejure.org/2010,29126)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 1 K 2085/08 (https://dejure.org/2010,29126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung eines Finanzamtes mit einer nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens festgesetzten und fällig gewordenen Investitionszulage für einen vorinsolvenzlichen Zeitraum mit Umsatzsteuernachforderungen; Abzugsfähigkeit geltend gemachter Vorsteuerbeträge bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Aufrechnung des FA einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzten und fällig gewordenen Investitionszulage für einen vorinsolvenzlichen Zeitraum mit Umsatzsteuernachforderungen gegen den Gmeinschuldner betreffend die letzten drei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässige Aufrechnung des FA einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzten und fällig gewordenen Investitionszulage für einen vorinsolvenzlichen Zeitraum mit Umsatzsteuernachforderungen gegen den Gmeinschuldner betreffend die letzten drei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1049
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung und damit die Aufrechenbarkeit eines steuerrechtlichen Anspruchs des Schuldners gegen die Finanzbehörde beurteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 34/06, BStBl II 2008, 215 ; BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BStBl II 2005, 195 , und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193 , jeweils m.w.N.).

    Rechtshandlung im Sinne dieser Vorschriften ist eine vom Willen getragene Betätigung, die in irgendeiner Weise Rechtswirkungen auslösen kann, ohne dass der Wille auf deren Eintritt gerichtet sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2004 VII R 75 /03, BStBl II 2006, 193 m.w.N.).

    Zum einen entsteht die Umsatzsteuer nicht durch eine Rechtshandlung, sondern kraft Gesetzes durch Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193 ).

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung und damit die Aufrechenbarkeit eines steuerrechtlichen Anspruchs des Schuldners gegen die Finanzbehörde beurteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 34/06, BStBl II 2008, 215 ; BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BStBl II 2005, 195 , und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2008 - VII B 17/08

    Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    - Der zur Aufrechnung herangezogene Erstattungsanspruch des Finanzamts betreffend Januar 2006 beruht auf der festgestellten Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts für die steuerpflichtige Lieferung oder Leistung und damit nicht auf einer anfechtbaren Rechtsbehandlung (vgl. zum Erstattungsanspruch der Schuldnerin: BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 VII B 17/08, BFH/NV 2009, 123 ).
  • BFH, 04.05.2004 - VII R 45/03

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Wird daher über das Vermögen des Steuerschuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, werden - vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen - die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen fällig, ohne dass es dafür ihrer Festsetzung oder Feststellung durch Verwaltungsakt oder einer Anmeldung der Forderung zur Tabelle bedürfte (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 VII R 45/03, BStBl II 2004, 814).
  • BFH, 14.01.2009 - VII S 24/08

    Aufrechnung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Hinzu kommt, dass der Steueranspruch, gegen oder mit dem die Aufrechnung erklärt werden kann, nicht durch einzelnen abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen entsteht, sondern erst aus der mit der Steueranmeldung gemäß § 16 UStG für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum vorzunehmenden Steuerberechnung (vgl. BFH-Beschluss 14. Januar 2009 VII S 24/08 (PKH), BFH/NV 2009, 885 ).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZR 147/06

    Wirksamkeit einer Aufrechnung des Finanzamtes im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 FGO ) und im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 22. Oktober 2009 IX ZR 147/06 (§ 115 Abs. 1 Nr. 2 FGO ) zugelassen.
  • BFH, 17.04.2007 - VII R 34/06

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Nach denselben Grundsätzen muss auch der Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Entstehung und damit die Aufrechenbarkeit eines steuerrechtlichen Anspruchs des Schuldners gegen die Finanzbehörde beurteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 34/06, BStBl II 2008, 215 ; BFH-Urteile vom 5. Oktober 2004 VII R 69/03, BStBl II 2005, 195 , und vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl II 2006, 193 , jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 305/08

    Bestimmung des Zeitpunkts der Beendigung eines Organschaftsverhältnisses;

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Zudem ist von einer Uneinbringlichkeit i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszugehen, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit erfolgt (vgl. Niedersächsisches FG vom 4. März 2010 16 K 305/08, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 5 K 2120/06

    Aufrechnung des Finanzamts mit einem Vorsteueranspruch der Gemeinschuldnerin aus

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    Die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Steuerberechnung sind aber vom Gesetz geforderte Handlungen des Unternehmers und keine gemäß §§ 129 ff InsO die Insolvenzgläubiger benachteiligende Rechtshandlungen, die durch den Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung beseitigt werden könnten (vgl. auch Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2010 5 K 2120/06, EFG 2010, 774 ).
  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

    Auszug aus FG Sachsen, 20.07.2010 - 1 K 2085/08
    - Der zur Aufrechnung herangezogene Erstattungsanspruch des Finanzamts betreffend Januar 2006 beruht auf der festgestellten Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts für die steuerpflichtige Lieferung oder Leistung und damit nicht auf einer anfechtbaren Rechtsbehandlung (vgl. zum Erstattungsanspruch der Schuldnerin: BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2008 VII B 17/08, BFH/NV 2009, 123 ).
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