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   FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02   

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FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02 (https://dejure.org/2006,18910)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2006 - 6 K 1593/02 (https://dejure.org/2006,18910)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 6 K 1593/02 (https://dejure.org/2006,18910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten; Möglichkeit einer jederzeitigen Rückkehr zur Sollversteuerung

  • Judicialis

    UStG § 9; ; UStG § 20 Abs. 1; ; AO 1977 § 130 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 16 Abs. 1; UStG (1993) § 20 Abs. 1
    Rückwirkende Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Rückkehr von der Istversteuerung zur Sollversteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.1997 - V R 50/94

    Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
    Ob ihm hierbei eine bestimmte Begrifflichkeit gegenwärtig war, kann dahinstehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420 unter II.1.b a.E.).

    Dem Kläger hat das FA die neuerliche Istversteuerung weder ausdrücklich gestattet noch hat es aus dem Blickwinkel des Klägers bzw. dessen steuerlicher Vertreterin solches erklärt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420 unter II.1.b a.E.); solches wird mit der Klage im übrigen auch nicht geltend gemacht.

  • BFH, 06.08.1998 - V B 146/97

    Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahl der Steuerfreiheit bzw. Steuerpflicht im Rahmen des § 9 UStG (Beschluß vom 6. August 1998 V B 146/97, BFH/NV 1999, 223).

    Im Streitfall hat sich der Kläger innerhalb dieser Frist erklärt; rechtssystematisch besteht kein Anlaß, das Wahlrecht des § 20 UStG restriktiver zu handhaben als die Widerrufsmöglichkeiten der §§ 19 und 23 UStG (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 223).

  • FG Berlin, 21.10.1981 - VI 263/77
    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
    Ein rückwirkender Wechsel sei unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 21. Oktober 1981 VI 263/77, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1982, 440 nicht möglich.
  • BFH, 30.01.2003 - V R 58/01

    Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
    Aus dem vom Kläger herangezogenen BFH-Urteil vom 30. Januar 2003 V R 58/01, BFHE 201, 546, BStBl II 2003, 817 ergibt sich nichts anderes.
  • FG München, 09.12.1999 - 14 K 289/96

    Rückkehr von Istbesteuerung zur Sollbesteuerung; Umsatzsteuer 1992

    Auszug aus FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
    Die Rückkehr war auch rückwirkend möglich, da die Umsatzsteuerfestsetzung 1996 zu jenem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig war, sondern das Wahlrecht vielmehr mit Einreichen der Umsatzsteuerjahreserklärung ausgeübt wurde (vgl. Urteil des FG München vom 9. Dezember 1999 14 K 289/96, EFG 2000, 830).
  • BFH, 10.12.2008 - XI R 1/08

    Rückwirkender Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung bis zur

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1247 veröffentlicht.
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