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   FG Sachsen, 22.11.2016 - 3 K 1092/16   

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FG Sachsen, 22.11.2016 - 3 K 1092/16 (https://dejure.org/2016,58676)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2016 - 3 K 1092/16 (https://dejure.org/2016,58676)
FG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2016 - 3 K 1092/16 (https://dejure.org/2016,58676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs für am 10. Januar des Folgejahres, einem Samstag oder Sonntag, fällige Umsatzsteuervorauszahlung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Voranmeldung
    Fälligkeit der Vorauszahlungen
    Ertragsteuerlicher Abzugszeitpunkt der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
    Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1081
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Thüringen, 27.01.2016 - 3 K 791/15

    Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal, keine Verlängerung des Zeitraums "kurze

    Auszug aus FG Sachsen, 22.11.2016 - 3 K 1092/16
    Insoweit bedürfe es auch keiner teleologischen Reduktion, wie vom Thüringer Finanzgericht in seiner Entscheidung vom 27.01.2016 (Az.: 3 K 791/15) angenommen.

    Rein vorsorglich macht sich das Gericht ergänzend die Ausführungen des Thüringer Finanzgerichts in seiner Entscheidung vom 27.01.2016 (3 K 791/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1425) zu eigen.

  • BFH, 27.06.2018 - X R 2/17

    Prüfung der Fälligkeit einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung im Rahmen des § 11 Abs. 2

    Auszug aus FG Sachsen, 22.11.2016 - 3 K 1092/16
    Revisionsverfahren beim BFH anhängig - Az.: X R 2/17.
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 34/12

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zufluss von Pachtzinsen

    Auszug aus FG Sachsen, 22.11.2016 - 3 K 1092/16
    Als "kurze Zeit" gilt ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen (Urteil des Bundesfinanzhofs - -BFH- - vom 11. November 2014 VIII R 34/12, BStBl. II 2015, 285).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 1/99
    Auszug aus FG Sachsen, 22.11.2016 - 3 K 1092/16
    Mithin kommt es bei der Anwendung der Ausnahmeregelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 EStG neben der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu dem jeweiligen Wirtschaftsjahr nur darauf an, dass die Ausgaben - wie im Streitfall - kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres abgeflossen sind (Urteil des BFH vom 23. September 1999 IV R 1/99, BStBl. II 2000, 121 zur Frage der Fälligkeit).
  • FG Düsseldorf, 09.12.2019 - 3 K 2040/18

    Einnahmen-Überschussrechung: Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig

    Das FG Köln (Urteil vom 24.09.2015 15 K 3676/13, EFG 2016, 230, betreffend regelmäßig wiederkehrende Einnahmen) und das FG Sachsen (Urteil vom 22.11.2016 3 K 1092/16, EFG 2017, 1081, unter Bezugnahme auf BFH, Urteil vom 23.09.1990 IV R 1/99, BFHE 190, 335, BStBl II 2000, 121) haben ihren Entscheidungen demgegenüber allein den Wortlaut der Norm zu Grunde gelegt.
  • BFH, 27.06.2018 - X R 2/17

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb des

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 22. November 2016 3 K 1092/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) entschied in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1081 veröffentlichten Urteil, die am 9. Januar 2015 geleistete Umsatzsteuervorauszahlung für November 2014 sei als Betriebsausgabe des Jahres 2014 zu berücksichtigen.

  • FG Köln, 13.09.2023 - 9 K 2150/20

    Betriebsausgaben - Ansatz einer erst zu Beginn des Folgejahres angemeldeten

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat - trotz der hiergegen erhobenen Bedenken (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2019 3 K 2040/18 E, EFG 2020, 271; FG Sachsen, Urteil vom 22. November 2016 3 K 1092/16, EFG 2017, 1081; FG Köln, Urteil vom 24. September 2015 15 K 3676/13, EFG 2016, 230; ausführlich dazu: Wendt, DStR 2018, 2071, der die Abschaffung von § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG fordert) im Ergebnis an.
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