Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.03.2022 - 8 K 976/21 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10584
FG Sachsen, 23.03.2022 - 8 K 976/21 (Kg) (https://dejure.org/2022,10584)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2022 - 8 K 976/21 (Kg) (https://dejure.org/2022,10584)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2022 - 8 K 976/21 (Kg) (https://dejure.org/2022,10584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 3 S. 1-4
    Bestimmung eines Berechtigten hinsichtlich Zahlung des Kindergeldes für ein Kind

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldanspruchsberechtigten für ein nicht mehr in den Haushalten der Eltern lebendes Kind durch das Familiengericht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.2012 - III R 42/10

    Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2022 - 8 K 976/21
    Ausgeschlossen ist lediglich die nachträgliche Änderung einer bereits erfolgten Vorrangbestimmung, wenn das Kindergeld aufgrund dieser Bestimmung zu Recht ausgezahlt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 42/10).
  • BFH, 11.10.2018 - III R 45/17

    Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2022 - 8 K 976/21
    Einzelne Zahlungen und Sachleistungen - wie sie der Kläger geleistet hat - sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 2019 III R 45/17).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2022 - 8 K 976/21
    Anders als in den Fällen der gleichzeitigen Haushaltsaufnahme eines Kindes nach einer Trennung (sog. Wechselmodell), in denen die vor der Trennung getroffene Vorrangbestimmung bis auf Widerruf fortgilt (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2005 III R 91/03), verliert eine zuvor getroffene Vorrangbestimmung mit einer alleinigen Haushaltsaufnahme i.S.v. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ihre Wirkung und lebt später auch dann nicht wieder auf, wenn es nach bzw. analog § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG oder nach § 64 Abs. 3 Satz 3 EStG erneut auf eine solche ankommt.
  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 23.03.2022 - 8 K 976/21
    Auch die Weiterleitung von tatsächlich erhaltenem Kindergeld - wie hier durch die Beigeladene - bleibt bei der Feststellung der Unterhaltsrente außer Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht