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   FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14   

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https://dejure.org/2018,47607
FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14 (https://dejure.org/2018,47607)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2018 - 1 K 1356/14 (https://dejure.org/2018,47607)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2018 - 1 K 1356/14 (https://dejure.org/2018,47607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Körperschaftsteuer auf den durch rechtskräftigen Insolvenzplan entstandenen Sanierungsgewinn als Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14
    Eine Steuerforderung ist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, wenn der Sachverhalt, der zu ihrer Entstehung führt, bereits verwirklicht war (BFH-Beschluss vom 19. April 2011 - VII B 234/10, BFH/NV 2011, 1202 Rz. 7), wenn nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 48), wenn die Steuerforderung "ihrem Kern nach" entstanden war (BFH in BFH/NV 2011, 1202 Rz. 7).

    Die Abgrenzung zwischen Insolvenz- und Masseforderungen richtet sich demnach nach dem Zeitpunkt der insolvenzrechtlichen Begründung (BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 - X R 60/08, BFHE 229, 62 , BStBl II 2011, 429 Rz. 33).

    Auf die steuerliche Entstehung der Forderung und deren Fälligkeit kommt es nicht an (BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 33, 48).

    Zu den kraft Gesetzes entstehenden Masseverbindlichkeiten zählen vor allem auch Steuerforderungen, die nach Verfahrenseröffnung entstehen (BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 34).

    Zwar fließt der Insolvenzmasse durch den Verzicht der Gläubiger kein Wert zu, die Insolvenzmasse ist aber durch die Verminderung der sie treffenden Verpflichtungen bereichert (vgl. BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 39).

    Masseverbindlichkeiten sind auch Steuerschulden, die sich aus der Entstehung eines Gewinns ergeben, der nicht zu einer Vermögensmehrung führt (BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 37).

    Allein maßgeblich ist, dass der Gewinn steuerrechtlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 39).

    § 55 Abs. 1 InsO sieht ausdrücklich vor, dass Masseverbindlichkeiten nicht nur durch Handlungen des Insolvenzverwalters entstehen können (s. die Beispiele in BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 41).

  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14
    Die von dem Plan betroffenen Abgabenforderungen unterliegen nur noch dessen Festlegungen (BFH-Urteil vom 22. Okt. 2014 - I R 39/13, BFHE 247, 300 , BStBl II 2015, 577 Rz. 15).

    Aus § 257 InsO folgt, dass durch den Insolvenzplan im Hinblick auf die Altschulden die Beziehungen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern gerade auch mit Wirkung für die Zeit nach dem Insolvenzverfahren auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden (BFH in BStBl II 2015, 577 Rz. 21).

    Der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan wirkt rechtsgestaltend für und gegen alle Beteiligten und betrifft alle Gläubiger, unabhängig von einer Forderungsanmeldung (§ 254 Abs. 1 S. 3 InsO ; BFH in BStBl II 2015, 577 Rz. 26).

  • LG Düsseldorf, 21.09.2015 - 25 T 404/15

    Aufnahme des Verzichts der Finanzverwaltung auf die Besteuerung eines etwaigen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14
    Die Ertragsteuer auf den Sanierungsgewinn, der aus den Forderungsverzichten im Insolvenzplanverfahren resultiert, ist eine Masseverbindlichkeit (Schmid/Rolle, DZWIR 2017, 162 [165, 167]; a.A. LG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Sept. 2015 - 25 T 404/15, juris Rz. 16: keine Insolvenzforderung, aber Neuverbindlichkeit).
  • BFH, 30.01.2013 - I R 35/11

    Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i. d. F. des SEStEG bei

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14
    Bei Feststellungsbescheiden kann die geltend gemachte Rechtsverletzung allein aus der rechtswidrigen gesonderten Feststellung oder aus der (vermeintlich) unzutreffenden Regelung einzelner Besteuerungsgrundlagen resultieren, unabhängig von deren steuerlichen Auswirkungen (BFH-Urteil vom 30. Jan. 2013 - I R 35/11, BFHE 240, 304 , BStBl II 2013, 560 Rz. 12).
  • BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10

    AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr

    Auszug aus FG Sachsen, 23.04.2018 - 1 K 1356/14
    Eine Steuerforderung ist vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, wenn der Sachverhalt, der zu ihrer Entstehung führt, bereits verwirklicht war (BFH-Beschluss vom 19. April 2011 - VII B 234/10, BFH/NV 2011, 1202 Rz. 7), wenn nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH in BStBl II 2011, 429 Rz. 48), wenn die Steuerforderung "ihrem Kern nach" entstanden war (BFH in BFH/NV 2011, 1202 Rz. 7).
  • BFH, 15.11.2018 - XI B 49/18

    Durch Insolvenzplan entstehender Gewinn als Masseverbindlichkeit

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. April 2018 1 K 1356/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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