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   FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14   

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https://dejure.org/2014,29127
FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14 (https://dejure.org/2014,29127)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.07.2014 - 2 K 580/14 (https://dejure.org/2014,29127)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 2 K 580/14 (https://dejure.org/2014,29127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung von Daten als unbefugte und geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen i.R.d. Umsatzsteuervoranmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Elektronische Übermittlung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen an das FA ist eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 2088
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.03.1983 - VII R 27/82

    Hilfeleistung in Steuersachen - Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen -

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Durch Abzug der Kürzungen hat der Unternehmer die sog. Steuerzahllast zu ermitteln, der Betrag also, den er als Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt abzuführen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. März 1983, BStBl II 1983, 318 zum damals allein geregelten § 6 Nr. 3 StBerG ).
  • BFH, 04.10.1983 - VII R 168/82

    Steuerberatung - Hilfeleistung - Immobilienverein

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Der Senat kann daher nicht die Feststellung treffen, dass die Klägerin die elektronische Übermittlung unter Verwendung des DATAC-Programms nur aus Anlass eines besonderen Einzelfalles ausgeübt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Oktober 1983, BStBl II 1984, 118 m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 58/95

    Berufspraktische Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    b) Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass § 6 Nr. 4 StBerG eingreife, nach dem sie aufgrund ihrer Ausbildung das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle (einschließlich der Kontierung der Belege) sowie die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. November 1995, BStBl II 1996, 331 ) übernehmen kann, so fällt hierunter schon aufgrund der Formulierung nicht die - mechanische - Übermittlung zuvor erfasster Daten (Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz , 3. Auflage, § 6 , Rz. 22).
  • BFH, 08.10.2010 - II B 111/10

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. August 2001, BFH/NV 2002, 51 , und vom 8. Oktober 2010, BFH/NV 2011, 73).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08

    Unlautere Werbung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Etwas Anderes hat auch das Oberlandesgericht Brandenburg in seiner Entscheidung vom 3. Februar 2009 ( 6 U 46/08, zitiert nach juris) nicht entschieden.
  • OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06

    Erstellen von USt-Voranmeldungen durch selbständigen Buchhalter als Verstoß gegen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Aus diesem Grunde ist die Erstellung der Vorsteueranmeldung den steuerberatenden Berufen vorbehalten, weil es auf eine besondere Sachkunde ankommt und die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen nicht genügt (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juli 2006, DStR 2006, 1959 m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1994 - VII R 58/93

    Zurückweisung eines Rechtsanwalts und Notars als Bevollmächtigter durch das

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen soll nur solchen Personen anvertraut werden, welche die nötige Sachkunde besitzen und nach ihrer persönlichen Eignung hinreichende Gewähr für die einwandfreie Behandlung steuerlicher Angelegenheiten bieten (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. März 1994, BFH/NV 1995, 7).
  • BFH, 14.08.2001 - II B 7/01

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Veräußerungsmitteilungen - Hilfe in

    Auszug aus FG Sachsen, 23.07.2014 - 2 K 580/14
    Dies gilt zumindest dann, wenn sich die Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erstreckt und die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Rechtsgebiete berühren (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. August 2001, BFH/NV 2002, 51 , und vom 8. Oktober 2010, BFH/NV 2011, 73).
  • BFH, 07.06.2017 - II R 22/15

    Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. Juli 2014 2 K 580/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 2088 veröffentlicht.

  • LG Hamburg, 28.04.2016 - 413 HKO 44/15

    Dienstleistungsvertragsverhältnis: Nichtigkeit des Vertrages wegen unbefugter

    In dieser Tätigkeit, die auch beim Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in die vom Eingeber zu verantwortende und auf Richtigkeit zu prüfende Zuordnung zu dem finanzamtlichen Vordruck mündet, liegt eine Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, da dazu steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich sind (vgl. auch FG Sachsen, Urteil vom 23.07.2014 - 2 K 580/14, DStR 2014, 2316).
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