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FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung zwischen stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen; Gewerbesteuermeßbetrag 1996 bis 1998 und vortragsfähiger Gewerbeverlust auf den 31.12.1996
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen - Gewerbesteuermeßbetrag 1996 bis 1998 und vortragsfähiger Gewerbeverlust auf den 31.12.1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abgrenzung von partiarischen Rechtsverhältnissen und Gesellschaftsverträgen; Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien als Grundlage einer Gesellschaft; Erzielung eines Gewinns als gemeinsamer Zweck bei einem Gesellschaftsverhältnis; Tätigwerden jedes ...
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01
- BFH, 19.10.2005 - I R 48/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 553
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 19.10.2005 - I R 48/04
Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche …
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 553 veröffentlicht. - FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 1668/09
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille …
a) Die Beteiligten sind sich einig, dass zwischen der Klägerin und M in den Streitjahren eine stille Gesellschaft bestand und M der Klägerin nicht lediglich ein partiarisches Darlehen gewährt hat (zur Abgrenzung s. Urteil des Sächsischen FG vom 23. Okt. 2003 - 2 K 2212/01, EFG 2005, 553 und nachfolgend BFH-Urteil vom 19. Okt. 2005 - I R 48/04, BFHE 211, 524 = BStBl II 2006, 334 ).