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   FG Sachsen, 24.02.2016 - 2 K 1479/15   

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https://dejure.org/2016,14688
FG Sachsen, 24.02.2016 - 2 K 1479/15 (https://dejure.org/2016,14688)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 2 K 1479/15 (https://dejure.org/2016,14688)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 2 K 1479/15 (https://dejure.org/2016,14688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 4 Abs. 3 EStG; § 29 StVZO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerpflichtigkeit der Erstellung von Beweissicherungsgutachten sowie der Bewertung von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerpflichtigkeit der Erstellung von Beweissicherungsgutachten sowie der Bewertung von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 3 ; StVZO § 29
    Gewerbesteuerpflichtigkeit der Erstellung von Beweissicherungsgutachten sowie der Bewertung von Kraftfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine freiberufliche Tätigkeit einer zweigliedrigen Kfz-Prüfingenieurs-GbR bei eigenverantwortlicher Erledigung der meisten Aufträge der GbR nicht durch die Gesellschafter der GbR, sondern durch angestellte Prüfingenieure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Abgrenzung Gewerbebetrieb von selbstständiger Arbeit
    Gesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Sachsen, 24.02.2016 - 2 K 1479/15
    Unter Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ist eine Tätigkeit zu verstehen, die die Arbeit des Berufsträgers jedenfalls in Teilbereichen ersetzt und nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. März 1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732 ).

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Kreis der Angestellten - wie hier - überschaubar ist oder einen größeren Umfang hat - wie etwa im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. März 1995 (a.a.O.).

  • BFH, 16.07.2014 - VIII R 41/12

    Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit selbständiger Ärzte bei Beschäftigung

    Auszug aus FG Sachsen, 24.02.2016 - 2 K 1479/15
    Für die Annahme einer eigenverantwortlichen Tätigkeit reicht es aber aus, dass der Berufsträger aufgrund seiner Fachkenntnisse durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit seines angestellten Fachpersonals Einfluss nehmen kann, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" des Steuerpflichtigen trägt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. Juli 2014 - VIII R 41/12, BStBl II 2015, 216).
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 35/16

    Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24.02.2016 - 2 K 1479/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die hiergegen gerichteten Einsprüche blieben ohne Erfolg (Einspruchsentscheidungen vom 16. September 2015), ebenso die nachfolgende Klage vor dem Sächsischen FG 2 K 1479/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1341).

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 24. Februar 2016 -2 K 1479/15 und den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2009 vom 16. Dezember 2014 sowie die Einspruchsentscheidung vom 16. September 2015 aufzuheben sowie den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer 2009 vom 16. Dezember 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. September 2015 dahingehend zu ändern, dass Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 419.933,94 EUR festgestellt werden.

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