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   FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04   

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https://dejure.org/2009,31435
FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04 (https://dejure.org/2009,31435)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24.06.2009 - 4 K 2207/04 (https://dejure.org/2009,31435)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 4 K 2207/04 (https://dejure.org/2009,31435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückforderung einer zu Unrecht bewilligten Investitionszulage; Haftung eines Teilnehmers an einem Subventionsbetrug; Voraussetzungen des Gehilfenvorsatzes i.R.d. Steuerhinterziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsinanspruchnahme für zurückgeforderte Investitionszulage wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsinanspruchnahme für zurückgeforderte Investitionszulage wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 691
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    Auszug aus FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04
    Hilfeleistung i.S. von § 27 StGB ist jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 ).

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern, wobei er Einzelheiten der Haupttat nicht zu kennen braucht (BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 ).

    Denn bei einer im Streitfall vorliegenden vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - bzw. hier: zum Subventionsbetrug - ist die Haftungsinanspruchnahme nach §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 ; BFH-Beschluss vom 14.02.2006 VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246 ; Klein, AO , 9. Aufl. 2006, § 71 Rn. 15).

  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04
    Die dort angeordnete entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung umfasst die Vorschriften über die Haftung (§ 69 ff. AO ), mithin auch § 71 AO (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.1999 III R 21/96, BStBl II 1999, 670 ; Klein, AO , 9. Aufl. 2006, § 71 Rn. 4; Tipke/Kruse, AO , § 71 Rn. 6).

    Der Fall des Subventionsbetruges ist im Rahmen der Haftung nach § 71 AO abgabenrechtlich wie ein Fall der Steuerhinterziehung zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.1999 III R 21/96, BStBl II 1999, 670 ).

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04
    Der Senat macht sich auch hinsichtlich des Gehilfenvorsatzes die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen im rechtskräftigen Strafbefehl des AG L vom 29.08.2000 zu eigen, gegen die der Kläger keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und die der Senat für zutreffend erachtet (vgl. BFH-Urteil vom 02.12.2003 VII R 17/03, BFH/NV 2004, 597 ; BFH-Beschluss vom 29.01.2007 V B 160/06 u.a., BFH/NV 2007, 759 ; Gräber, FGO , 6. Aufl. 2006, § 76 Rn. 22 m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2006 - VII B 119/05

    Haftungsbescheid - Ermessen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04
    Denn bei einer im Streitfall vorliegenden vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - bzw. hier: zum Subventionsbetrug - ist die Haftungsinanspruchnahme nach §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 ; BFH-Beschluss vom 14.02.2006 VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246 ; Klein, AO , 9. Aufl. 2006, § 71 Rn. 15).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.06.2009 - 4 K 2207/04
    Der Senat macht sich auch hinsichtlich des Gehilfenvorsatzes die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen im rechtskräftigen Strafbefehl des AG L vom 29.08.2000 zu eigen, gegen die der Kläger keine substantiierten Einwendungen erhoben hat und die der Senat für zutreffend erachtet (vgl. BFH-Urteil vom 02.12.2003 VII R 17/03, BFH/NV 2004, 597 ; BFH-Beschluss vom 29.01.2007 V B 160/06 u.a., BFH/NV 2007, 759 ; Gräber, FGO , 6. Aufl. 2006, § 76 Rn. 22 m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2013 - III R 25/10

    Keine Haftung nach § 71 AO bei Subventionsbetrug

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 691 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 05.07.2012 - III R 25/10

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Entsprechende Anwendung des § 71 AO auf den

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 24. Juni 2009  4 K 2207/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 691 abgedruckt.
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