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   FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07   

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FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07 (https://dejure.org/2009,21472)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2009 - 5 K 1957/07 (https://dejure.org/2009,21472)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2009 - 5 K 1957/07 (https://dejure.org/2009,21472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer Sicherungshypothek; Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen in Form von Vollstreckungskosten als Vollstreckungsvoraussetzung; Schlichte Aufnahme eines Kostenansatzes in eine Anlage zur Pfändungsverfügung ...

  • Judicialis

    AO § 218 Abs. 1; ; AO § 249 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer Sicherungshypothek; Keine Vollstreckung von ohne Hauptforderung geltend gemachten Säumniszuschlägen ohne Leistungsgebot und nicht festgesetzten Vollstreckungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer Sicherungshypothek - Keine Vollstreckung von ohne Hauptforderung geltend gemachten Säumniszuschlägen ohne Leistungsgebot und nicht festgesetzten Vollstreckungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
    Dabei liegt zum einen der Entschluss, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, im Ermessen der Finanzbehörde (so genanntes Entschließungsermessen, vgl. Urteil des BFH vom 27. Juni 2006, VII R 34/05, BFH/NV 2006, 2024; Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VII R 65/03, BStBl. II 2005, 198; noch offen gelassen im Urteil des BFH vom 22. Oktober 2002, VII R 56/00, BStBl. II 2003, 109).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05

    AdV - Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
    Dabei liegt zum einen der Entschluss, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, im Ermessen der Finanzbehörde (so genanntes Entschließungsermessen, vgl. Urteil des BFH vom 27. Juni 2006, VII R 34/05, BFH/NV 2006, 2024; Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VII R 65/03, BStBl. II 2005, 198; noch offen gelassen im Urteil des BFH vom 22. Oktober 2002, VII R 56/00, BStBl. II 2003, 109).
  • BFH, 06.09.1989 - II B 33/89

    Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
    Letzteres hatte im Streitfall auch für die noch nicht getilgte Restschuld von 482, 54 EUR zu erfolgen, denn auch eine vom Gericht ausgesprochene Aufhebung der Vollziehung führt dazu, dass bereits getroffene Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind (Beschluss des BFH vom 06. September 1989, II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).
  • BFH, 16.07.2007 - VII B 338/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Ermessensfehlgebrauch; Vollstreckung in Geschäftskonto

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
    Für Vollstreckungsmaßnahmen ist dabei insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten, der eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls erfordert (Beschluss des BFH vom 16. Juli 2007, VII B 338/06, BFH/NV 2007, 2229).
  • BFH, 14.02.1979 - VII R 54/78

    Pfändbarkeit von Rentenansprüche - Ermessensentscheidung der

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
    Ferner hat die Behörde eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen, in welchen Gegenstand und in welchem Umfang gepfändet werden soll, wobei Gründe der Zweckmäßigkeit, wie der baldigen und sicheren Befriedigung, oder auch der Billigkeit im Einzelfall maßgebend sind (Urteil des BFH vom 14. Februar 1979, VII R 54/78, BStBl. II 1979, 427).
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    Auszug aus FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07
    Dabei liegt zum einen der Entschluss, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, im Ermessen der Finanzbehörde (so genanntes Entschließungsermessen, vgl. Urteil des BFH vom 27. Juni 2006, VII R 34/05, BFH/NV 2006, 2024; Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VII R 65/03, BStBl. II 2005, 198; noch offen gelassen im Urteil des BFH vom 22. Oktober 2002, VII R 56/00, BStBl. II 2003, 109).
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