Rechtsprechung
FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Leistungsaustausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzergemeinschaft und deren Gesellschaftern; Behandlung von öffentlich-rechtlichen Zuschüssen; Umsatzsteuer 1992 bis 1995
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Leistungsaustausch zwischen landwirtschaftlicher Nutzergemeinschaft und deren Gesellschaftern - Behandlung von öffentlich-rechtlichen Zuschüssen - Umsatzsteuer 1992 bis 1995
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1623
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 28.02.1980 - V R 138/72
Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG sind diejenigen Kosten maßgebend, mit denen die Kostenrechnung des Unternehmers aus Anlass der jeweiligen Leistung/Verwendung belastet wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72, BStBl. II 1980, 309).Entsprechendes hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72 (BStBl. II 1980, 309) unabhängig von der Mindestbemessungsgrundlage zur Bemessung des Verwendungseigenverbrauchs nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG in direkter Anwendung entschieden.
- BFH, 25.11.1986 - V R 109/78
1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt" …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Zahlungen eines Dritten sind dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung zu beurteilen, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, oder die Zahlung zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. echter Zuschuss - (vgl. SächsFG-Urteil vom 18. Oktober 2000 5 K 1776/98, nicht veröffentlicht; BFH-Urteil vom 25. November 1986, BStBl. II 1987, 228, m.w.N.). - EuGH, 05.02.1981 - 154/80
Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Maßstab ist demgemäß der Umfang der Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1964 V 234/61 U, BStBl III 1964, 514; EuGH-Urteil vom 5. Februar 1981 Rs. 154/80, UStR 1981, 100; Erlass FinMin. Niedersachsen S. 7104 - 18 - 32 1 vom 12.6.1980).
- BFH, 27.06.1996 - V R 35/95
Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Die Abgrenzung von Entgelt und "echtem Zuschuss" wird nach der Person des Bedachten und dem Förderziel vorgenommen, (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155). - BFH, 26.10.1995 - XI R 26/94
Ersetzung der Monatsfrist durch die Jahresfrist auf Grund fehlender Belehrung des …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Ein Nebenbetrieb im Sinne dieser Vorschrift setzt einen land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb des selben Unternehmers voraus (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1995 IX R 26/94, BFH/NV 1996, 444 m.w.N.). - BFH, 25.06.1964 - V 234/61 U
Voraussetzungen einer steuerfreien Vermietung oder Verpachtung
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Maßstab ist demgemäß der Umfang der Nutzung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1964 V 234/61 U, BStBl III 1964, 514; EuGH-Urteil vom 5. Februar 1981 Rs. 154/80, UStR 1981, 100; Erlass FinMin. Niedersachsen S. 7104 - 18 - 32 1 vom 12.6.1980). - FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2000 - 5 K 1776/98
Umsatzsteuerliche Behandlung einer "Beihilfe" für die Erstellung einer …
Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1505/99
Zahlungen eines Dritten sind dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung zu beurteilen, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, oder die Zahlung zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. echter Zuschuss - (vgl. SächsFG-Urteil vom 18. Oktober 2000 5 K 1776/98, nicht veröffentlicht; BFH-Urteil vom 25. November 1986, BStBl. II 1987, 228, m.w.N.).