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   FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16 (Kg)   

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https://dejure.org/2017,17485
FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16 (Kg) (https://dejure.org/2017,17485)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2017 - 6 K 291/16 (Kg) (https://dejure.org/2017,17485)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2017 - 6 K 291/16 (Kg) (https://dejure.org/2017,17485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • steuerberater-schulze.de

    Kindergeldgewährung bei Ansässigkeit im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines in Polen ansässigen Anspruchstellers - Mitwirkungspflicht - in ausländischer Sprache abgefasste Dokumente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.2014 - III R 4/13

    Kindergeld - Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zum ausländischen Recht

    Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
    Diese Anforderungen, denen die Klägerin nicht nachgekommen ist, gelten auch im Klageverfahren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 2014, III R 4/13, BFH/NV 2015, 845).
  • FG Sachsen, 31.08.2016 - 5 K 1807/15

    Anforderungen an die Festsetzung von Kindergeld für eine im Ausland lebende

    Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
    Es kann dahinstehen, ob Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 eine Wohnsitzfiktion zu Gunsten der Klägerin begründen könnte und auch die übrigen Voraussetzungen zu Gunsten der Klägerin erfüllt sind (vgl. hierzu Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 31. August 2016, 5 K 1807/15 (Kg), juris).
  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 3230/11

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

    Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob hier die anspruchsauslösenden Regelungen über Familienleistungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten maßgebend sind - so der unmissverständlich gefasste Verordnungswortlaut in Art. 68 (vgl. ergänzend Urteil des Finanzgerichts München vom 7. August 2012, 12 K 1488/11, EFG 2012, 2214 m. w. N.) - oder die in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 enthaltenen Regelungen maßgeblich sein sollen, die bestimmen, welchen Rechtsvorschriften Personen unterliegen (so etwa Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Januar 2013, 15 K 3230/11, EFG 2013, 795 m. w. N.).
  • FG München, 07.08.2012 - 12 K 1488/11

    Kein Kindergeld des Kindsvaters für in Ungarn bei der Mutter lebendes Kind für

    Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob hier die anspruchsauslösenden Regelungen über Familienleistungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten maßgebend sind - so der unmissverständlich gefasste Verordnungswortlaut in Art. 68 (vgl. ergänzend Urteil des Finanzgerichts München vom 7. August 2012, 12 K 1488/11, EFG 2012, 2214 m. w. N.) - oder die in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 enthaltenen Regelungen maßgeblich sein sollen, die bestimmen, welchen Rechtsvorschriften Personen unterliegen (so etwa Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Januar 2013, 15 K 3230/11, EFG 2013, 795 m. w. N.).
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