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FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16 (Kg) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- steuerberater-schulze.de
Kindergeldgewährung bei Ansässigkeit im Ausland
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeldanspruch eines in Polen ansässigen Anspruchstellers - Mitwirkungspflicht - in ausländischer Sprache abgefasste Dokumente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.12.2014 - III R 4/13
Kindergeld - Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zum ausländischen Recht …
Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
Diese Anforderungen, denen die Klägerin nicht nachgekommen ist, gelten auch im Klageverfahren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 2014, III R 4/13, BFH/NV 2015, 845). - FG Sachsen, 31.08.2016 - 5 K 1807/15
Anforderungen an die Festsetzung von Kindergeld für eine im Ausland lebende …
Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
Es kann dahinstehen, ob Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 eine Wohnsitzfiktion zu Gunsten der Klägerin begründen könnte und auch die übrigen Voraussetzungen zu Gunsten der Klägerin erfüllt sind (vgl. hierzu Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 31. August 2016, 5 K 1807/15 (Kg), juris). - FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 3230/11
Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs. …
Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
Es kann dahingestellt bleiben, ob hier die anspruchsauslösenden Regelungen über Familienleistungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten maßgebend sind - so der unmissverständlich gefasste Verordnungswortlaut in Art. 68 (vgl. ergänzend Urteil des Finanzgerichts München vom 7. August 2012, 12 K 1488/11, EFG 2012, 2214 m. w. N.) - oder die in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 enthaltenen Regelungen maßgeblich sein sollen, die bestimmen, welchen Rechtsvorschriften Personen unterliegen (so etwa Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Januar 2013, 15 K 3230/11, EFG 2013, 795 m. w. N.). - FG München, 07.08.2012 - 12 K 1488/11
Kein Kindergeld des Kindsvaters für in Ungarn bei der Mutter lebendes Kind für …
Auszug aus FG Sachsen, 27.04.2017 - 6 K 291/16
Es kann dahingestellt bleiben, ob hier die anspruchsauslösenden Regelungen über Familienleistungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten maßgebend sind - so der unmissverständlich gefasste Verordnungswortlaut in Art. 68 (vgl. ergänzend Urteil des Finanzgerichts München vom 7. August 2012, 12 K 1488/11, EFG 2012, 2214 m. w. N.) - oder die in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 enthaltenen Regelungen maßgeblich sein sollen, die bestimmen, welchen Rechtsvorschriften Personen unterliegen (so etwa Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Januar 2013, 15 K 3230/11, EFG 2013, 795 m. w. N.).