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   FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09   

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https://dejure.org/2010,28658
FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09 (https://dejure.org/2010,28658)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2010 - 4 V 1078/09 (https://dejure.org/2010,28658)
FG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 4 V 1078/09 (https://dejure.org/2010,28658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restforderung nach einem durchgeführten Zwangsversteigerungsverfahren als umsatzsteuerliches Entgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung der gem. § 114a ZVG als befriedigt geltenden Forderung in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einbeziehung der gem. § 114a ZVG als befriedigt geltenden Forderung in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.11.1989 - II R 71/88

    Zur Gegenleistung gehört auch der Betrag, in dessen Höhe der Meistbietende mit

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    c) Dem steht nicht entgegen, dass die auf dem Zuschlag beruhende Übertragung des Grundstückseigentums auf den Erwerber und der damit verbundene Leistungsaustausch nicht auf einem zweckgerichteten Handeln des Schuldners beruht, sondern auf einer hoheitlichen Tätigkeit (ebenso im Grunderwerbsteuerrecht: BFH-Urteil vom 15.11.1989 II R 71/88, BStBl II 1990, 228).

    Zutreffend hat der Antragsgegner der Berechnung den ausweislich Versteigerungsprotokoll bestandskräftig festgesetzten Verkehrswert von 6.700.000 EUR zugrunde gelegt, der nach der Rechtsprechung des BGH das Prozessgericht regelmäßig bindet (vgl. Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG , 13. Aufl. 2008, § 114a Rn. 5) und mangels anderweitiger Erkenntnisse auch für steuerliche Zwecke heranzuziehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1989 II R 71/88, BStBl II 1990, 228 zur Grunderwerbsteuer).

    Da die Befriedigungsfiktion lediglich bis zu 7/10 des festgestellten Grundstückswertes reicht, besteht keine Veranlassung, die Forderung, hinsichtlich der die Befriedigungswirkung eingetreten ist, nicht als vollwertig anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1989 II R 71/88, BStBl II 1990, 228.

  • BFH, 16.10.1985 - II R 99/85

    Gegenleistung - Grundstückserwerb - Erwerb durch Abgabe des Meistgebots -

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    Diese vom BFH zum Grunderwerbsteuerrecht angestellten Erwägungen (vgl. BFH-Urteil vom 16.10.1985 II R 99/85, BStBl II 1986, 148 ) sind auch heranzuziehen zur Bestimmung des umsatzsteuerlichen Entgelts.
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    Denn sie ist Unternehmerin und war Leistungsempfängerin der mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren verbundenen Grundstückslieferung; der ihr erteilte Zuschlag hatte zu einer Grundstückslieferung von der bisherigen Grundstückseigentümerin an die Antragstellerin als Ersteherin geführt (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.1985 V R 139/76, BStBl II 1986, 500 ).
  • BFH, 21.11.1997 - V B 56/97

    Rechtssätze über das Verhältnis eines bestandskräftigen

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    Die Zinsfestsetzung kann daher nicht mit Erfolg mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerfestsetzung angegriffen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21.11.1997 V B 56/97, BFH/NV 1998, 807 ; Sächsisches FG, Beschluss vom 11.07.2001 6 V 202/00, EFG 2001, 1199).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 UStG sind richtlinienkonform (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667; und vom 09.10.2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322 ; Offerhaus/Söhn/Lange, UStG , § 10 Rn. 36a).
  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 UStG sind richtlinienkonform (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667; und vom 09.10.2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322 ; Offerhaus/Söhn/Lange, UStG , § 10 Rn. 36a).
  • BFH, 08.10.2008 - II B 42/08

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Zwangsversteigerung - Darlegung der

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    Dieses Ergebnis entspricht der Rechtslage im Grunderwerbsteuerrecht, wonach der der Befriedigungsfiktion i.S. von § 114a ZVG zugrunde liegende Betrag als weitere Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 08.10.2008 II B 42/08, BFH/NV 2009, 46 ).
  • FG Sachsen, 11.07.2001 - 6 V 202/00

    Veräußerungsvorgang i.S. des § 17 EStG durch Ausschüttung bzw. Rückzahlung aus

    Auszug aus FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09
    Die Zinsfestsetzung kann daher nicht mit Erfolg mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerfestsetzung angegriffen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21.11.1997 V B 56/97, BFH/NV 1998, 807 ; Sächsisches FG, Beschluss vom 11.07.2001 6 V 202/00, EFG 2001, 1199).
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