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   FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18   

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https://dejure.org/2020,39120
FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18 (https://dejure.org/2020,39120)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.05.2020 - 6 K 566/18 (https://dejure.org/2020,39120)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 6 K 566/18 (https://dejure.org/2020,39120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schätzungsbefugnis des Finanzamts

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Schätzungsbefugnis allein wegen unzureichender Mitwirkung bei der Verprobung des Wareneinsatzes - Anforderungen an eine zur Hinzuschätzung berechtigende Nachkalkulation bei formell ordnungsgemäßer Buchführung einer GmbH

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 38/82

    Sachliche Unrichtigkeit - Nachkalkulation - Buchführungsergebnis -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Maßgebend für die Hinzuschätzung von Einnahmen ist insofern die Einnahmenerfassung, denn es kommt für die Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung auf die einzelne Besteuerungsgrundlage an (vgl. Urteil des BFH vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl. II 1983, 618 m. w. N.).

    Ist die Verprobung hingegen oberflächlich, mögen auch Abweichungen von über 3 % noch unwesentlich sein (vgl. zum Ganzen: Urteil des BFH vom 26. April 1983, VIII R 38/82, BStBl. II 1983, 618 m. w. N.).

  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Da jede Buchführung Menschenwerk ist und als solches notwendigerweise nicht vollkommen sein kann, hat die Rechtsprechung der Buchführung die formelle Richtigkeit nur abgesprochen, wenn wesentliche Mängel vorliegen (Urteil des BFH vom 25. Juni 1970, IV 17/65, BStBl. II 1970, 838 m. w. N.).

    Insofern besteht zwischen einer Schätzung, die das wahrscheinliche Gewinnergebnis feststellen soll, und einer Nachkalkulation, die dartun soll, dass das formell richtig erscheinende Buchführungsergebnis sachlich falsch ist und deshalb außer Acht gelassen werden kann, die also erst eine Schätzung ermöglichen soll, ein wesentlicher Unterschied (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 25. Juni 1970, IV 17/65, BStBl. II 1970, 838 m. w. N.).

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Sofern der Betriebsprüfer nicht auf Angaben des Steuerpflichtigen zurückgreifen kann, muss er die Ermittlung der Aufschlagsätze belegbar festhalten und ggf. offenlegen (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 17. November 1981, VIII R 174/77, BStBl. II 1982, 430 m. w. N.).
  • BFH, 06.12.2004 - VI B 143/04

    Wechselwirkung zwischen Mitwirkung der Beteiligten und gerichtlicher

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Die Verpflichtung des Finanzamts, den Sachverhalt (weiter) zu ermitteln, wird durch das finanzgerichtliche Verfahren mithin nicht berührt (vgl. Beschluss des BFH vom 6. Dezember 2004, VI B 143/04).
  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 151/79
    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Zu den Mindestvoraussetzungen gehört es, dass eine solche Nachkalkulation in ihren Einzelheiten nachvollziehbar ist; danach sind eine weitgehende Aufgliederung des Wareneinsatzes und ein genauer Überblick über das Preisgefüge erforderlich (Urteil des BFH vom 26. Oktober 1982, VIII R 151/79 m. w. N.).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Für ihre Höhe ist unter anderem von Bedeutung, welcher Artikel verkauft werden soll, wer die Abnehmer sein sollen, wann und wo verkauft wird usw.; dies muss bei der Nachkalkulation berücksichtigt werden (Urteil des BFH vom 31. Juli 1974, I R 216/72, BStBl. II 1975, 96 m. w. N.).
  • BFH, 12.05.2016 - IX B 2/16

    Verfahrensrüge und unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachten und

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Einem solchermaßen ins Blaue hinein gestellten Beweisantrag muss das Gericht nicht nachgehen (vgl. Beschluss des BFH vom 12. Mai 2016, IX B 2/16, BFH/NV 2016, 1293 m. w. N.).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Die Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ist nur entkräftet, wenn das Finanzamt nachweist, dass das Buchführungsergebnis sachlich schlechterdings nicht zutreffen kann; an die Methodik einer solchen Schätzung sind wesentlich strengere Anforderungen zu stellen als in Fällen, in denen wegen festgestellter Buchführungsmängel ohnehin eine Schätzung der Einnahmen durchgeführt werden muss (Urteil des BFH vom 25. März 2015, X R 20/13, BStBl. II 2015, 743 m. w. N.).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich (Urteil des BFH vom 14. Dezember 2011, XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 m. w. N.).
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13

    VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der

    Auszug aus FG Sachsen, 28.05.2020 - 6 K 566/18
    Im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die vGA beim Gesellschafter zu erfassen, wenn ihm der Vermögensvorteil zufließt (zum Ganzen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH -vom 22. Oktober 2015, IV R 7/13, BStBl. II 2016, 219 m. w. N.).
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