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   FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04 (Kg)   

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https://dejure.org/2005,24028
FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04 (Kg) (https://dejure.org/2005,24028)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2005 - 5 K 1298/04 (Kg) (https://dejure.org/2005,24028)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2005 - 5 K 1298/04 (Kg) (https://dejure.org/2005,24028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Zahlung von Kindergeld bei mehrfachem Abbruch einer Ausbildung; Nachweis der Ausbildungsplatzsuche bzw. des Kontakts mit der Berufsberatung; Gleichstellung der Kinder ohne Ausbildungsplätze mit den in Ausbildung befindlichen Kindern beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch für arbeitsloses Kind bzw. Kind ohne Ausbildungsplatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch für arbeitsloses Kind bzw. Kind ohne Ausbildungsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04
    Denn das Arbeitsamt kann nur dann vermitteln, wenn es von der Arbeitssuche Kenntnis hat (§ 122 SGB III ) und die Vermittlung nicht mangels Mitwirkung (§ 38 SGB III ) einstellen muss (vgl. BSG-Urteil vom 11. Mai 2000 B VII A L 54/99 R, BSGE 86, 147).
  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04
    Ein Kind kann demnach nur dann als ausbildungswillig angesehen werden, wenn der Kindergeldberechtigte entsprechende Bemühungen nachweist (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • BFH, 06.07.2005 - II R 34/03

    Berechnung des Stundungsbetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG bei Zuwendung

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04
    Von daher sind die Anspruchsvoraussetzungen, wozu insbesondere bei volljährigen Kindern die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG zählt, hinsichtlich ihres Vorliegens für jeden Monat gesondert zu prüfen (so auch BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 II R 34/03, BFH/NV 2004, 1094 , zum Berücksichtungstatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 34/03

    Kindergeld - volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen, 28.09.2005 - 5 K 1298/04
    Von daher sind die Anspruchsvoraussetzungen, wozu insbesondere bei volljährigen Kindern die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG zählt, hinsichtlich ihres Vorliegens für jeden Monat gesondert zu prüfen (so auch BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 II R 34/03, BFH/NV 2004, 1094 , zum Berücksichtungstatbestand des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ).
  • FG Hamburg, 25.09.2019 - 1 K 66/19

    Kindergeld für ein volljähriges erkranktes Kind

    Denn im Vergleich dieses Berücksichtigungstatbestandes mit dem des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, unter den Kinder fallen, die sich in einer bis zu viermonatigen Übergangszeit etwa zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, in der sie ihre Ausbildung gerade nicht fortsetzen oder beginnen können und wollen, rechtfertigt gerade die vorhandene Ausbildungswilligkeit des Kindes eine Berücksichtigung ohne zeitliche Befristung (vgl. dazu FG Sachsen, Urteil vom 28. September 2005, 5 K 1298/04 (Kg), juris).
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