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   FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13   

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FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13 (https://dejure.org/2014,30470)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2014 - 3 K 492/13 (https://dejure.org/2014,30470)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2014 - 3 K 492/13 (https://dejure.org/2014,30470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung von Einnahmen aus Auftragsforschung mit dem Regelsteuersatz und Anerkennung der Vorsteuer; Nettozuflüsse als schädliche Einnahmen i.R.d. Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigte Umsatzbesteuerung für Auftragsforschung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG Berechnung der Finanzierungsgrenze des § 68 Nr. 9 AO aus Nettoeinnahmen (ohne Umsatzsteuer) Zuordnung der von der Tochtergesellschaft vereinnahmten Beteiligungserträge und Mieteinnahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Forschungseinrichtung als Zweckbetrieb

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerermäßigung im Bereich der Auftragsforschung - Zweckbetrieb im Sinne von § 68 Nr. 9 AO - Überwiegende Finanzierung des Trägers aus Zuwendungen und Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.05.1997 - I R 164/94

    Betriebsaufspaltung bei gemeinnütziger Besitzgesellschaft

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    In seinem Urteil vom 21.05.1997 - I R 164/94 -, BFH/NV 1997, 825 hat der BFH zur Frage der personellen Verflechtung in einem solchen Fall festgestellt (a.a.O., juris Rn. 9):.

    Denn das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung ist nicht nur dann einschlägig, wenn Besitzunternehmer eine natürliche Person ist, sondern auch dann, wenn es sich hierbei um eine juristische Person handelt (BFH, Urteil vom 21.05.1997, a.a.O., juris Rn. 8).

  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    Das bedeutet nach der Rechtsprechung des BFH, dass die "unschädlichen" Finanzierungsquellen mehr als die Hälfte der Gesamtfinanzierung der entsprechenden Einrichtung erbracht haben müssen (BFH, Urteil vom 04.04.2007 - I R 76/05 -, BFHE 317, 1 = BStBl II 2007, 631 , juris Rn. 19 m.w.N.).

    Soweit der Beklagte darauf verweist, dass der BFH das zitierte Urteil des FG Köln in seinem Revisionsurteil vom 04.04.2007 (1 R 76/05, BStBl II 2007, 631 ) gebilligt hat, ist festzuhalten, dass dort weder im Tatbestand noch in den Entscheidungsgründen die Frage der "Brutto/Netto"-Betrachtung angesprochen wird.

  • FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 3420/04

    Wissenschafts- und Forschungseinrichtung als Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    Entscheidend für die Frage der ermäßigten Besteuerung der Umsätze der Rechtsvorgängerin der Klägerin aus Auftragsforschung ist daher, ob sie in den einzelnen Streitjahren (für eine "Drei-Jahre-Betrachtung", wie sie der Beklagte im Anschluss an die einschlägige Verwaltungsvorschrift des BMF vom 22.09.1999, BStBl I 1999, 944, Tz. III 5 zugrunde legen möchte, fehlt es an einer Rechtsgrundlage, so zutreffend auch FG Köln, Urteil vom 22.06.2005 - 13 K 3420/04 -, EFG 2005, 1492 , juris Rn. 55 ff.) die Anforderungen einer überwiegenden "unschädlichen" Finanzierung erfüllt hat.

    Der Beklagte beruft sich für seine gegenteilige Rechtsansicht (Bruttobetrag) auf ein Urteil des FG Köln vom 22.06.2005 (13 K 342/04, EFG 2005, 1492 ).

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    "Die personelle Verflechtung wird durch eine 100%ige Beteiligung des Besitzunternehmens an dem Betriebsunternehmen hergestellt, da die Beteiligung den Gesellschafter in die Lage versetzt, in der Betriebsgesellschaft seinen Willen durchzusetzen (vgl. Leitsatz des Großen Senats in BFHE 103, 440 , BStBl II 1972, 63 ; BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 IV R 8-9/93, BFHE 174, 80, BStBl II 1994, 466 ).
  • BFH, 28.01.1982 - IV R 100/78

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung im Falle mittelbarer Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    Hiervon ist der BFH auch ausdrücklich in seinem Urteil vom 28. Januar 1982 IV R 100/78 (BFHE 135, 330 , BStBl II 1982, 479 ) ausgegangen, so daß sich aus ihr die Notwendigkeit einer Personenidentität in den Organen -entgegen der Auffassung des Klägers- nicht ableiten läßt.".
  • BFH, 26.07.2012 - III R 43/11

    Zulagenrechtliche Einordnung eines Betriebs mit Hilfe der Klassifikation der

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten (vgl. BFH, Urteil vom 26.07.2012 - III R 43/11 -, BFH/NV 2013, 86).
  • BFH, 30.01.2013 - III R 72/11

    Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts und Rücklagenbildung nach § 6b oder § 6c

    Auszug aus FG Sachsen, 29.04.2014 - 3 K 492/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erfordert das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung eine bestimmte sachliche und eine bestimmte personelle Verflechtung (zuletzt BFH, Urteil vom 30.01.2013 - III R 72/11 -, BFHE 240, 541 = BStBl II 2013, 684).
  • BFH, 10.05.2017 - V R 43/14

    Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. April 2014  3 K 492/13 insoweit aufgehoben, als das Halten von Beteiligungen und die sich hieraus ergebenden Beteiligungserträge nicht als Teil der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 der Abgabenordnung und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes behandelt wurden.
  • BFH, 10.12.2020 - V R 5/20

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und

    - 3 K 492/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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