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FG Sachsen, 29.07.2009 - 6 V 736/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit des vorherigen rechtswirksamen Abschlusses eines obligatorischen (Erwerbs-)vertrages für die Gewährung von steuerlichen Vergünstigungen für eine Aufwendung; Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung im finanzgerichtlichen Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kaufangebot kein gleichstehender Rechtsakt nach § 7h und § 7i EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kaufangebot kein gleichstehender Rechtsakt nach § 7h und § 7i EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 148/05
Investitionszulagengesetz: Zulageberechtigung für nachträgliche …
Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2009 - 6 V 736/09
Für den Fall eines abgeschlossenen Vertrages kann demnach die vorherige Abgabe eines auf den Vertragsabschluss gerichteten unwiderruflichen notariellen Vertragsangebotes allein keinen "gleichstehenden Rechtsakt" darstellen (vgl. FG Hamburg, EFG 2007, 59 ; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Februar 2005, 13 K 17/04, juris). - BFH, 02.02.1982 - VIII R 59/81
Zur Rechtswirksamkeit eines Grundstücks-Kaufvertrags
Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2009 - 6 V 736/09
Der Bundesfinanzhof hat für den Fall eines Vertragsabschlusses ausgeführt (BFH, BStBl. II 1982, 390):. - FG Hessen, 15.02.2005 - 13 K 17/04
Keine Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten, die bei …
Auszug aus FG Sachsen, 29.07.2009 - 6 V 736/09
Für den Fall eines abgeschlossenen Vertrages kann demnach die vorherige Abgabe eines auf den Vertragsabschluss gerichteten unwiderruflichen notariellen Vertragsangebotes allein keinen "gleichstehenden Rechtsakt" darstellen (vgl. FG Hamburg, EFG 2007, 59 ; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15. Februar 2005, 13 K 17/04, juris).
- BFH, 19.02.2013 - IX R 32/12
Gleichstehender Rechtsakt i. S. von §§ 7h, 7i EStG - Begriff des "obligatorischen …
Parallel hierzu sind gleichstehende Rechtsakte insbesondere der Erbfall, das Vermächtnis nach Annahme (…s. Kleeberg in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O.), der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren oder der Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft (s. Siebenhüter in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7h EStG Rz 18), nicht aber ein unwiderrufliches notarielles Kaufangebot (so Sächsisches FG, Beschluss vom 29. Juli 2009 6 V 736/09, juris).