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   FG Sachsen, 29.09.2010 - 6 V 1310/10   

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https://dejure.org/2010,50112
FG Sachsen, 29.09.2010 - 6 V 1310/10 (https://dejure.org/2010,50112)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.09.2010 - 6 V 1310/10 (https://dejure.org/2010,50112)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. September 2010 - 6 V 1310/10 (https://dejure.org/2010,50112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Aussetzung der Vollziehung eines Zurückweisungsbescheids als Verfahrensbevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen eines "Rechtsanwalts a.D."

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines "Rechtsanwalt a.D." als Bevollmächtigter

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückweisung eines "Rechtsanwalt a.D." als Bevollmächtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 6 V 1310/10
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn bestehen dann, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhaltes erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtwidrig erweisen könnte (BFH, BStBl. II 2004, 622; Gräber/Koch, FGO , § 69 Rz. 86 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus FG Sachsen, 29.09.2010 - 6 V 1310/10
    Schließlich kann sich der Antragsteller nicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 16. Februar 2006 ( 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04 = NJW 2006, 1502 ) berufen.
  • FG Niedersachsen, 25.07.2019 - 6 K 298/18

    Feststellung der Zulässigkeit einer unentgeltlichen Rechtsberatung auf dem Gebiet

    So werde dort sogar explizit hervorgehoben, dass eine Rechtsdienstleistungskompetenz aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht abgeleitet werden könne, "soweit anderweitig die Rechtsdienstleistungsbefugnis auf einem Gebiet - etwa im Bereich des Steuerrechts - abschließend geregelt sei" (BT-Drs. 16/3655, Seite 45; vgl. auch Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 29. September 2010 6 V 1310/10).

    Im Hinblick auf die zum Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ergangenen "Kramer"-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG-Beschlüsse vom 20. Oktober 2004 1 BvR 130/03, WM 2004, 2363 und vom 16. Dezember 2006 2 BvR 951/04, NJW 2006, 1502) sei zudem davon auszugehen, dass das pauschale Verbot der unentgeltlichen Steuerrechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen außerhalb seines Familienkreises im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG nicht verfassungsgemäß sei (K.-M. Schmidt in: Krenzler, RDG, 2. Aufl. 2017, § 6 Rdn. 13; Piekenbrock, AnwBl 2011, 848, 850; Piekenbrock in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2014, § 6 Rn. 32; Hannemann/Dietlein, Studentische Rechtsberatung und Clinic Legal Education, Berlin 2016, Seite 103 f.; offengelassen durch das Sächsische Finanzgericht, Beschluss vom 29.09.2010 6 V 1310/10).

  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Über die abschließende spezialgesetzliche Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen im Steuerberatungsgesetz hinaus können daher aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine weitergehenden Befugnisse für den Bereich des Steuerrechts abgeleitet werden (vgl. FG Sachsen, Beschluss vom 29. September 2010 - 6 V 1310/10, juris Rn. 11; Kuhls u.a./Riddermann, StBerG, 4. Aufl., § 1 Rn. 2; Kuhls u.a./Raab, StBerG, 4. Aufl., § 6 Rn. 8; Wolf in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 1 RDG Rn. 49 f.; Piekenbrock in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 6 RDG Rn. 31; Deckenbrock in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 1 Rn. 29, 31a; Dux-Wenzel in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 6 Rn. 7 f.; Krenzler/Remmertz, RDG, 2. Aufl., § 1 Rn. 109; Krenzler/ Schmidt, RDG, 2. Aufl., § 6 Rn. 13; Deckenbrock/Keß, AnwBl Online 2021, 328, 330; Dux/Prügel, JuS 2015, 1148, 1152; Remmertz, BRAK-Mitt. 2018, 231, 236; Ring, DStR-Beih.
  • OVG Sachsen, 21.09.2012 - 5 B 256/12

    Bedeutung der Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs gegen den Folgebescheid für die

    Selbst das Sächsische Finanzgericht (Beschl. v. 7. Mai 2009 - 4 V 481/09 -, dort unter II. 1.) hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide vom 18. Februar 2009 nur deshalb angenommen, weil dies nicht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, sondern erst nach eingehender Prüfung in der Hauptsache festzustellen sei (zum maßgeblichen Begriff ernstlicher Zweifel i. S. v. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO: BFH, Beschl. v. 31. Januar 2002 - V B 108/01 -, juris Rn. 15 = BFHE 198, 208; SächsFG, Beschl. v. 29. September 2010 - 6 V 1310/10 -, juris Rn. 9).
  • FG Hamburg, 05.11.2013 - 3 K 71/12

    Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum

    Mit der gegen die Zurückweisung des Bevollmächtigten A durch das beklagte Finanzamt (FA) im Verwaltungsverfahren nach § 80 AO gerichteten Klage wird geltend gemacht, dass die Zurückweisung gegen die BVerfG-Rechtsprechung (vom 16.02.2006 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04, NJW 2006, 1502; vom 29.07.2004 1 BvR 737/00, NJW 2004, 2662) und § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoße, wonach - wie auch nach anderen entsprechend geänderten Verfahrensordnungen (z. B. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) - eine altruistische Vertretung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt nicht ausgeschlossen werden dürfe (a. A. Sächsisches FG vom 29.09.2010 6 V 1310/10; Juris, unter Hinweis auf Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 RDG, BT-Drs. 16/3655 S. 45).
  • FG Hamburg, 05.11.2013 - 3 K 8/13

    Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum

    Mit der gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter für den Steuerpflichtigen A durch das beklagte Finanzamt (FA) im Verwaltungsverfahren nach § 80 AO gerichteten Klage wird geltend gemacht, dass die Zurückweisung gegen die BVerfG-Rechtsprechung (vom 16.02.2006 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04, NJW 2006, 1502; vom 29.07.2004 1 BvR 737/00, NJW 2004, 2662) und § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoße, wonach - wie auch nach anderen entsprechend geänderten Verfahrensordnungen (z. B. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) - eine altruistische Vertretung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt nicht ausgeschlossen werden dürfe (a. A. Sächsisches FG vom 29.09.2010 6 V 1310/10; Juris, unter Hinweis auf Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 RDG, BT-Drs. 16/3655 S. 45).
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