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FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 98/17 (Kg) |
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Kindergeldanspruch eines auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Arbeitnehmers
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Kindergeldanspruch eines auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelten Arbeitnehmers - "haben" von Einkünften - Monatsprinzip - Bezug von Krankengeld
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 14.03.2018 - III R 5/17
Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter …
Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 98/17
Die Erwägungen des Bundesfinanzhofs in dessen Urteil vom 14.03.2018 III R 5/17 könnten auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit übertragen werden.Aus der zu inländischen gewerblichen Einkünften ergangenen Entscheidung des BFH vom 14.03.2018 III R 5/17 ergebe sich für den Streitfall keine andere Beurteilung mit Blick darauf, dass die Klägerin im Streitzeitraum nichtselbständig tätig gewesen sei und keine gewerblichen Einkünfte erzielt habe.
Dieses "haben" solcher Einkünfte ist - mit Blick auf § 66 Abs. 2 EStG - monatsbezogen festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2018 III R 5/17, BStBl II 2018, 482 m.w.N.).
Der BFH hat zwischenzeitlich für gewerbliche Tätigkeiten entschieden, dass der Zeitpunkt der tatbestandlichen Verwirklichung des Besteuerungssachverhalts durch die ausgeübte inländische steuerliche Tätigkeit entscheidend ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2018 III R 5/17, BStBl II 2018, 482 m.w.N.).
b) Nach Auffassung des Senats sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 14.03.2018 III R 5/17 auf die hier vorliegenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu übertragen.
Denn diese Vorschrift normiert - wie für die gewerblichen Einkünfte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14.03.2018 III R 5/17 Rn. 22) - auch für die hier relevanten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit weitere tatbestandliche Voraussetzungen, die einen Inlandsbezug herstellen und die jeweiligen Einkünfte damit überhaupt erst zu "inländischen" i.S. des § 49 EStG machen.
Denn die Vorschrift des § 11 EStG über Zufluss und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen Einnahmen oder Aufwendungen mit bestimmten Einkünften zusammenhängen, sie betrifft allein die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (BFH-Urteil vom 14.03.2018 III R 5/17 Rn. 22).
Für gewerbliche Einkünfte hat der BFH dies in seiner Entscheidung vom 14.03.2018 III R 5/17 entsprechend klargestellt.
- BFH, 28.10.2009 - I R 28/08
Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der …
Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 98/17
Damit stellt sich die Rechtslage bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht anders als bei gewerblichen Einkünften dar, bei denen auch nachträgliche Einkünfte anfallen und damit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen können (…vgl. Schmidt, EStG , 38. Aufl. 2019, § 49 Rn. 15; BFH- Urteil vom 28.10.2009 I R 28/08, BFH/NV 2010, 432 ). - BFH, 12.11.1986 - I R 320/83
Auslegung des Verwertungstatbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2 …
Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 98/17
Eine Verwertung durch die Klägerin - dies ist ein Vorgang, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt, und der ein Nutzbarmachen erfordert, das an einem Ort geschieht, der von dem der Ausübung verschieden sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 12.11.1986 I R 69/83 sowie I R 320/83, BStBl II 1987, 379 und 381) - scheidet hier aus. - BFH, 12.11.1986 - I R 69/83
Auslegung des Verwertungsbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2 LStR …
Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 98/17
Eine Verwertung durch die Klägerin - dies ist ein Vorgang, durch den der Arbeitnehmer das Ergebnis seiner nichtselbständigen Arbeit seinem Arbeitgeber zuführt, und der ein Nutzbarmachen erfordert, das an einem Ort geschieht, der von dem der Ausübung verschieden sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 12.11.1986 I R 69/83 sowie I R 320/83, BStBl II 1987, 379 und 381) - scheidet hier aus. - BFH, 22.02.2018 - III R 10/17
Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei …
Auszug aus FG Sachsen, 29.10.2019 - 4 K 98/17
Dafür spricht auch, dass die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG in nationalrechtlicher Hinsicht nur das Kriterium des Wohnsitzes ersetzt, an dem sich die grundsätzliche Ausrichtung der Kindergeldberechtigung nach dem Territorialitätsprinzip widerspiegelt (vgl. BFH-Urteil vom 22.02.2018 III R 10/17, BStBl II 2018, 717 Rn. 30).