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   FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21   

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FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21 (https://dejure.org/2021,58498)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.12.2021 - 1 K 539/21 (https://dejure.org/2021,58498)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 1 K 539/21 (https://dejure.org/2021,58498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 110 Abs 1 AO, Art 19 Abs 4 GG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Einspruchsfrist - Rechtsbehelfseinlegung bei unzuständiger Behörde wegen irrtümlich falscher Adressierung - Hinweispflicht der unzuständigen Behörde bzw. Pflicht zur umgehenden Weiterleitung fristgebundener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.07.1991 - X B 3/91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Es fehle insoweit an einer Pflichtverletzung, insbesondere müssten die Behördenmitarbeiter einer unzuständigen Behörde - wie im Streitfall die des FA - weder den Inhalt eines Schreibens prüfen noch eine Fristberechnung vornehmen (Hinweis auf BFH, Az. X B 3/91).

    Zu der Frage, ob die Weiterleitung eines erkennbar fristgebundenen Schriftsatzes ohne schuldhaftes Zögern erfolgt, wenn dieser in den Postgang gegeben wird, liegen unterschiedliche höchstrichterliche, auch der hier vertretenen Rechtsansicht widersprechende Entscheidungen vor (BFH-Beschluss vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VIII B 127/04, juris).

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Da das Zwischenurteil als Gerichtsbescheid ergeht, ist eine Anhörung der Beteiligten entbehrlich, da die Möglichkeit hierzu in angemessener Weise durch § 90a Abs. 2 FGO gewährleistet wird (Stapperfend, a.a.O., Rz. 14; BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BStBl. II 1999, 28).
  • BFH, 25.10.2005 - VIII B 127/04

    Noch nicht ausgeschüttete Eigenkapitalanteile als Teil des Veräußerungserlöses;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Zu der Frage, ob die Weiterleitung eines erkennbar fristgebundenen Schriftsatzes ohne schuldhaftes Zögern erfolgt, wenn dieser in den Postgang gegeben wird, liegen unterschiedliche höchstrichterliche, auch der hier vertretenen Rechtsansicht widersprechende Entscheidungen vor (BFH-Beschluss vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VIII B 127/04, juris).
  • BFH, 15.10.1999 - III B 51/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristen und Verschulden des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Der Beklagte meint, die Ausführungen zu den Mitarbeiter:innen des Bevollmächtigten könnten dahinstehen, da dieser den Schriftsatz unterzeichnet und damit die persönliche Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Schreibens übernommen habe, so dass ein entschuldbares Büroversehen der Mitarbeiterin ausscheide (Hinweis auf BFH, Az. III B 51/99 und I R 59/01).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Bei der hier streitgegenständlichen Vorfrage der Zulässigkeit des Einspruchs aufgrund der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist eine sachdienliche Vorabentscheidung über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage zu bejahen (Stapperfend, a.a.O., Rz. 13; BFH-Urteil vom 14. Juni 2016 IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) gebietet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (Beschluss vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl. II 2002, 835) eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren, weshalb die Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den hierfür maßgeblichen Vorschriften nicht überspannt werden dürfen und im Zweifel diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug verdient, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet.
  • FG Hamburg, 07.10.2011 - 3 K 122/10

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Bewertungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch:

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Der Erlass eines Gerichtsbescheids ist insoweit zulässig (Stapperfend, in: Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 99, Rz. 9; Finanzgericht - FG - Hamburg, Gerichtsbescheid vom 7. Oktober 2011 3 K 122/10, DStRE 2012, 759).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 K 539/21
    Nach einem zwischenzeitlichen Ruhen des Einspruchsverfahrens im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) unter dem Az. VI R 41/17 (Urteil vom 28. April 2020, BStBl. II 2020, 531) verwarf der Beklagte den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 30. Juni 2021 als unzulässig.
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