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   FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17   

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FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17 (https://dejure.org/2018,51346)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2018 - 3 V 496/17 (https://dejure.org/2018,51346)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2018 - 3 V 496/17 (https://dejure.org/2018,51346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 2 S 2 Alt 1 FGO, § 9 Nr 1 S 2 GewStG 2002, § 9 Nr 1 S 1 GewStG 2002, GewStG VZ 2011
    Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge bei Versagung der sog. erweiterten Kürzung zur Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG bei einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung - Zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für Besitzunternehmen im Rahmen einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung - Übertragung der BFH-Rspr. zur sachlichen Verflechtung hinsichtlich einer Betriebsaufspaltung bei Filialunternehmen auch auf ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Dies gilt selbst dann, wenn die einzelne Betriebstätte, z.B. angesichts ihrer Größe oder ihres Umsatzes, einen gemessen an der Zahl der Standorte nur unterproportionalen Erfolgsbeitrag leistet (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803).

    Die Beschwerde war im Hinblick auf die Frage zuzulassen, ob sich die Rechtsprechung des BFH zur sachlichen Verflechtung hinsichtlich einer Betriebsaufspaltung bei Filialunternehmen (BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BStBl II 2009, 803) auch auf Unternehmen mit mehreren verschiedenen Geschäftsbereichen übertragen lässt.

  • BFH, 24.01.2012 - I B 136/11

    Sog. erweiterte Kürzung zur Ermittlung des Gewerbeertrags

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte erzielt, indem es durch persönliche und sachliche Verflechtung mit der Betriebsgesellschaft an der originär gewerblichen Tätigkeit jener Gesellschaft teilnimmt (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2012 I B 136/11, BFH/NV 2012, 1176, m.w.N.).

    Der Zweck der Begünstigungsregelung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG spricht zudem dafür, die erweiterte Kürzung (ebenfalls) in der Situation der kapitalistischen Betriebsaufspaltung zu versagen (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2012 I B 136/11, BFH/NV 2012, 1176).

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Eine wesentliche Betriebsgrundlage liegt nach der neueren Rechtsprechung des BFH vor, wenn das von der Betriebsgesellschaft genutzte Grundstück für diese wirtschaftlich von nicht nur geringer Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621; vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Zweck dieser erweiterten Kürzung ist es, die von einem kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen erzielten Erträge aus der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes von der Gewerbesteuer aus Gründen der Gleichbehandlung mit Steuerpflichtigen freizustellen, die (gewerbesteuerfrei) nur Grundstücksverwaltung betreiben (vgl. BFH-Urteile vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359; vom 18. Mai 2011 X R 4/10, BFHE 233, 539, BStBl II 2011, 887; s.a. BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010 1 BvR 2130/09, HFR 2010, 756).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Auszugehen ist hierbei davon, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH die Zuordnung eines Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht daran scheitert, dass das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Objekt kaufen oder mieten kann (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 78/91, BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Eine wesentliche Betriebsgrundlage liegt nach der neueren Rechtsprechung des BFH vor, wenn das von der Betriebsgesellschaft genutzte Grundstück für diese wirtschaftlich von nicht nur geringer Bedeutung ist (z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621; vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804).
  • BFH, 07.09.2007 - V B 97/07

    Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (BFH-Beschlüsse vom 7. September 2007 V B 97/07, BFH/NV 2008, 120; vom 30. Oktober 2007 V B 170/07, BFH/NV 2008, 627, und vom 29. November 2007 I B 181/07, BStBl II 2008, 195, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 29.11.2007 - I B 181/07

    Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (BFH-Beschlüsse vom 7. September 2007 V B 97/07, BFH/NV 2008, 120; vom 30. Oktober 2007 V B 170/07, BFH/NV 2008, 627, und vom 29. November 2007 I B 181/07, BStBl II 2008, 195, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 18.10.2007 - I B 148/07

    Kürzung bei der Gewerbesteuer für Wohnungsbauunternehmen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Der lediglich summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage sind der unstreitige Sachverhalt, die gerichtsbekannten Tatsachen und die präsenten Beweismittel zugrunde zu legen (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 I B 148/07, BFH/NV 2008, 542).
  • BFH, 30.10.2007 - V B 170/07

    Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.03.2018 - 3 V 496/17
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (BFH-Beschlüsse vom 7. September 2007 V B 97/07, BFH/NV 2008, 120; vom 30. Oktober 2007 V B 170/07, BFH/NV 2008, 627, und vom 29. November 2007 I B 181/07, BStBl II 2008, 195, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 111/05

    Bindung an den Wertansatz des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung von

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

  • BFH, 22.01.2009 - IV R 80/06

    Keine erweiterte Kürzung bei Betriebsaufspaltung oder Nutzung des Grundstücks

  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09

    Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH sowie zur Vereinbarkeit

  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

  • BFH, 28.01.2015 - I R 20/14

    Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung bei Grundstücksunternehmen

  • BFH, 24.09.2015 - IV R 9/13

    Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch

  • BFH, 22.06.2016 - X R 54/14

    Keine erweiterte Kürzung für Grundbesitz, der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

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