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FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 K 355/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 40a Abs 1 StBerG, § 40 Abs 2 FGO
Rechtsschutzbedürfnis nach Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten gem. § 40a Abs. 1 StBerG a.F. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer auf Rücknahme eines die vorläufige Bestellung zum Steuerbevollmächtigten zurücknehmenden Bescheides
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBerG a.F. § 40a Abs. 1 S. 6; FGO § 40 Abs. 2
Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rücknahme der vorläufigen Bestellung zum Steuerbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1963
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01
Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 K 355/09
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hiergegen wurde mit Beschluss des Bundesfinanzhofs - VII B 214/01 - vom 7. August 2002 als unzulässig verworfen. - BFH, 19.07.1999 - VII B 117/98
Steuerbevollmächtigter - Rücknahme der Bestellung - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 K 355/09
Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage wurde durch Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. November 1997 - I 191/96 - als unbegründet abgewiesen; die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen wurde mit Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 1999 - VII B 117/98 - als unzulässig verworfen. - FG Nürnberg, 14.11.1996 - I 191/96
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 1 K 355/09
Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage wurde durch Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. November 1997 - I 191/96 - als unbegründet abgewiesen; die Nichtzulassungsbeschwerde dagegen wurde mit Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19. Juli 1999 - VII B 117/98 - als unzulässig verworfen.