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FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 1 K 304/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO
Rechtmäßigkeit einer Ausschlussfrist zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Unzulässige Klage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine ordnungsmäßige Klageerhebung bei fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine ordnungsmäßige Klageerhebung bei fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 1 K 304/11
- BFH - V B 22/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96
Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 1 K 304/11
Insofern gilt das Erfordernis, neben dem Namen auch eine ladungsfähige Anschrift anzugeben, auch wenn der Kläger mit der Wahrnehmung seiner Rechte einen Prozessbevollmächtigten beauftragt hat, jedenfalls dann, wenn das Gericht der Kenntnis des tatsächlichen Wohnortes eine für die weitere Prozessführung entscheidende Bedeutung beimisst und dieser Umstand dem Kläger oder dessen Prozessbevollmächtigten bekannt ist (BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 - VII R 33/96, BFH/ NV 1997, 585), wie hier.