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   FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18   

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FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18 (https://dejure.org/2021,21691)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2021 - 3 K 654/18 (https://dejure.org/2021,21691)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2021 - 3 K 654/18 (https://dejure.org/2021,21691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 171 InsO, § 176 Abs 1 Nr 3 AO, § 1 Abs 1a UStG 2005, UStG VZ 2011
    Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem Sicherungsnehmer - Vertrauensschutz in bisherige Rechtsprechung - Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Steuerpflichtigkeit bei Erlösverteilung im Zuge der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vergleich zwischen Insolvenzverwalter und Gläubiger über mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche - Verwertung belasteter Wirtschaftsgüter durch den Insolvenzverwalter zugunsten absonderungsberechtigter Gläubiger - Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 28.07.2011 - V R 28/09

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Die insoweit erst später ergangene Rechtsprechungsänderung (BFH-Urteil vom 28. Juli 2011, V R 28/09) sei daher auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

    Auch hätten nach dem BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09) die in der Teil-Verwertungsvereinbarung vom 7. Juli 2011 enthaltenen Massebeiträge von 9 v.H. für die Verwertung der beweglichen Wirtschaftsgüter i.H.v. ? versteuert werden müssen, was bisher nicht geschehen sei.

    Hinsichtlich einer etwaigen Leistungsbeziehung mit der Bank D im Hinblick auf den (in der gesetzlichen Höhe des § 171 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung -InsO-) vereinbarten Massekostenanteil für die Feststellung und Verwertung der beweglichen Wirtschaftsgüter kann sich der Kläger gem. § 176 Abs. 1 Satz 3 AO auf Vertrauensschutz berufen, so dass die insoweit mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09, BFH/NV 2011, 2789) erfolgte Rechtsprechungsänderung nicht zu seinen Lasten anzuwenden ist und er sich infolgedessen auf die im Zeitpunkt der Veräußerung und Vereinbarung geltende Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Verwertung von beweglichen Gegenständen mit Absonderungsrecht durch den Insolvenzverwalter berufen kann (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 31/04, BFH/NV 2005, 2563).

    Eine steuerbare Leistung liegt auch bei der freihändigen Verwertung von beweglichem Sicherungsgut durch den Insolvenzverwalter vor (BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 V R 28/09, BStBl II 2014, 406).

    Der BFH hat mit dem o.g. Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09) im Hinblick auf die freihändige Verwertung beweglicher Sachen eine Rechtsprechungsänderung vollzogen.

  • BFH, 18.08.2005 - V R 31/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verwertung von beweglichen und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Dieser habe nach der zum Zeitpunkt der Teil-Verwertungsvereinbarung im Jahr 2011 nach dem BFH-Urteil vom 18. August 2005 (V R 31/04) nicht der Umsatzsteuer unterlegen.

    Hinsichtlich einer etwaigen Leistungsbeziehung mit der Bank D im Hinblick auf den (in der gesetzlichen Höhe des § 171 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung -InsO-) vereinbarten Massekostenanteil für die Feststellung und Verwertung der beweglichen Wirtschaftsgüter kann sich der Kläger gem. § 176 Abs. 1 Satz 3 AO auf Vertrauensschutz berufen, so dass die insoweit mit BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 (V R 28/09, BFH/NV 2011, 2789) erfolgte Rechtsprechungsänderung nicht zu seinen Lasten anzuwenden ist und er sich infolgedessen auf die im Zeitpunkt der Veräußerung und Vereinbarung geltende Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Verwertung von beweglichen Gegenständen mit Absonderungsrecht durch den Insolvenzverwalter berufen kann (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 31/04, BFH/NV 2005, 2563).

    Die Verwertungskosten, die der Insolvenzverwalter in diesem Fall kraft Gesetzes vorweg für die Masse zu entnehmen hat, sind kein Entgelt für eine Leistung (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 31/04, BFHE 211, 551, BStBl II 2007, 183).

    Zwar lag dem BFH-Urteil vom 18. August 2005 (V R 31/04) ein Sachverhalt zu Grunde, in dem keine Vereinbarung mit dem Absonderungsberechtigten vorlag und über die gesetzlichen Verwertungskosten nach § 171 InsO zu entscheiden war.

  • BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00

    Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Da jedoch mit der Vorschrift des § 176 AO verhindert werden soll, dass die Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids anhand einer neuen Rechtsprechung geprüft wird (BFH, Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 11. Oktober 1988, BFHE 155, 298, BStBl II 1989, 284, m. w. N., und vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668) besteht der Vertrauensschutz auch bei im Rechtsbehelfsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren ergehenden Einspruchsentscheidungen und Urteilen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840 m. w. N.; Frotscher in Schwarz, AO, § 176 Rdnr. 5).

    Hat die Finanzbehörde den Steuerbescheid aus Gründen geändert, die das Finanzgericht für unzutreffend hält, so darf der Steuerpflichtige nicht dadurch einen Nachteil erleiden, dass das Finanzgericht bei seiner Entscheidung statt dessen eine zwischen dem Erlass des ursprünglichen Bescheids und des angefochtenen Änderungsbescheids eingetretene Rechtsprechungsänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt (BFH, Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840, Rüsken in Klein, AO § 176 Rdnr. 9).

  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Verwertungskostenpauschale oder die hilfsweise anzusetzenden Kosten sind ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch (vgl. allgemein § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG; BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 92/01, BFHE 201, 339, BStBl II 2003, 732, unter II.2.a).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Da jedoch mit der Vorschrift des § 176 AO verhindert werden soll, dass die Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids anhand einer neuen Rechtsprechung geprüft wird (BFH, Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 11. Oktober 1988, BFHE 155, 298, BStBl II 1989, 284, m. w. N., und vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668) besteht der Vertrauensschutz auch bei im Rechtsbehelfsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren ergehenden Einspruchsentscheidungen und Urteilen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840 m. w. N.; Frotscher in Schwarz, AO, § 176 Rdnr. 5).
  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Da jedoch mit der Vorschrift des § 176 AO verhindert werden soll, dass die Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids anhand einer neuen Rechtsprechung geprüft wird (BFH, Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 11. Oktober 1988, BFHE 155, 298, BStBl II 1989, 284, m. w. N., und vom 31. März 1987 IX R 111/86, BFHE 150, 7, BStBl II 1987, 668) besteht der Vertrauensschutz auch bei im Rechtsbehelfsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren ergehenden Einspruchsentscheidungen und Urteilen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2002 IX R 86/00, BFHE 199, 1, BStBl II 2002, 840 m. w. N.; Frotscher in Schwarz, AO, § 176 Rdnr. 5).
  • FG Hamburg, 16.12.2005 - VII 198/05

    Umsatzsteuerrecht: Umsatzsteuersatz für Schwimmbad und Sauna innerhalb einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Wird die von der Finanzbehörde der Änderung zugrunde gelegte Rechtsanwendung vom Gericht bei seiner Überprüfung des Änderungsbescheids nicht geteilt, ist daher für die weitere Überprüfung des Bescheids auch eine zwischenzeitlich zuungunsten des Steuerpflichtigen ergangene Rechtsprechung unbeachtet zu lassen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2005 VII 198/05, EFG 2006, 1466).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Anfechtbar sei aber die innerhalb der Krise bewirkte Werthaltigmachung der abgetretenen Forderungen durch den Schuldner (BGH-Urteil vom 29. November 2007 IX ZR 30/07).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Auch wäre hinsichtlich des erst im Jahr 2019 fälligen Betrages von Mio. ? die EuGH-Vorlage des BFH vom 21. Juni 2017 (V R 51/15, BFHE 258, 505) zu beachten.
  • BFH, 30.01.2014 - V R 33/13

    Nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist zu entscheiden, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, und ob die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen oder sich hinreichend ähneln (BFH-Urteil vom 30. Januar 2014 V R 33/13, BFH/NV 2014, 1238).
  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

  • BFH, 31.05.1972 - V R 121/71

    Veräußerung sicherungsübereigneter Gegenstände - Sicherungseigentümer - Freigabe

  • BFH, 23.02.2017 - V R 51/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in

  • BFH, 25.04.2013 - V R 2/13

    Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

  • BFH, 01.08.2002 - V R 17/01

    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

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