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   FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10   

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https://dejure.org/2014,35328
FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10 (https://dejure.org/2014,35328)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.05.2014 - 2 K 1237/10 (https://dejure.org/2014,35328)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 2 K 1237/10 (https://dejure.org/2014,35328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 17 Abs 1 EStG 2002, § 17 Abs 4 EStG 2002, EStG VZ 2005, § 66 Abs 2 InsO, § 151 InsO
    Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer GmbH gemäß § 17 Abs. 1 und 4 EStG vor Abschluss der Liquidation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts bei der zivilrechtlichen Auflösung einer Kapitalgesellschaft nach § 17 Abs. 4 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4
    Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts regelmäßig erst bei Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kapitalgesellschaft keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme eines zahlungsunfähigen Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts regelmäßig erst bei Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kapitalgesellschaft - keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Inanspruchnahme eines zahlungsunfähigen Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Auflösungsgewinn oder -verlust i.S.d. § 17 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 und 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft und den Anschaffungskosten der Beteiligung (BFH-Urteil vom 08. April 1998 VIII R 21/94, BStBl II 1998, 660).

    Denn der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i.S.d. § 17 EStG erfasst nicht solche Verpflichtungen des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, die der Gesellschafter - wie hier - im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann (BFH-Urteile vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305, und vom 08. April 1998 VIII R 21/94, BStBl II 1998, 660).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Diese Voraussetzungen sind im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).

    Die Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes kommt ausnahmsweise auch dann schon vor dem Abschluss des Liquidationsverfahrens in Betracht, wenn auf Grund des Inventars und der Insolvenzeröffnungsbilanz des Insolvenzverwalters (§§ 151, 153f. InsO) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 2 InsO) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343, und vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).

  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Die Entstehung eines nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts setzt neben der zivilrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft weiter voraus, dass (auf Gesellschaftsebene) die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann und (auf Gesellschafterebene) absehbar ist, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sein (BFH-Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305).

    Denn der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i.S.d. § 17 EStG erfasst nicht solche Verpflichtungen des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis, die der Gesellschafter - wie hier - im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann (BFH-Urteile vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305, und vom 08. April 1998 VIII R 21/94, BStBl II 1998, 660).

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgelehnt wurde (BFH-Beschluss vom 19. April 2004 VIII R 45/04, BFH/NV 2005, 1545) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Beschluss vom 04. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344).Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Die Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes kommt ausnahmsweise auch dann schon vor dem Abschluss des Liquidationsverfahrens in Betracht, wenn auf Grund des Inventars und der Insolvenzeröffnungsbilanz des Insolvenzverwalters (§§ 151, 153f. InsO) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 2 InsO) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343, und vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04

    Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgelehnt wurde (BFH-Beschluss vom 19. April 2004 VIII R 45/04, BFH/NV 2005, 1545) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Beschluss vom 04. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344).Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 02. April 2008 IX R 76/06, BStBl II 2008, 706).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
    Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, schon vor dem Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561).
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