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   FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 1832/08   

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https://dejure.org/2011,48203
FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 1832/08 (https://dejure.org/2011,48203)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2011 - 2 K 1832/08 (https://dejure.org/2011,48203)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2011 - 2 K 1832/08 (https://dejure.org/2011,48203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 23 Abs 3 S 9 EStG 2002, § 24a S 1 EStG 2002, § 10d EStG 2002, § 2 EStG 2002
    Abzug eines Spekulationsverlustes aus dem Vorjahr entsprechend § 10d EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte: Erhalt der Wirksamkeit eines Spekulationsgewinns für die Berechnung des Altersentlastungsbetrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Regelung des § 23 Abs. 3 S. 9 EStG bei der Ermittlung der "positiven Summe der Einkünfte" in § 24a Abs. 1 S. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzug eines Spekulationsverlustes vom Gesamtbetrag der Einkünfte Berücksichtigung eines Spekulationsgewinns beim Altersentlastungsbetrag trotz vollständiger Verrechnung mit Spekulationsverlusten aus den Vorjahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzug eines Spekulationsverlustes vom Gesamtbetrag der Einkünfte - Berücksichtigung eines Spekulationsgewinns beim Altersentlastungsbetrag trotz vollständiger Verrechnung mit Spekulationsverlusten aus den Vorjahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3336/03

    Verrechenbarkeit zurückgetragener Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 1832/08
    Das ergebe sich aus der systematischen Stellung der Vorschrift des § 23 EStG als Vorschrift der Einkünfteermittlung, die eine in sich geschlossene Regelung zur Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften enthalte, FG Münster, Urteil vom 14.7.2004 7 K 3336/03 Kg, EFG 2004, 1779.

    Im Hinblick auf die Formulierung des § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG, dass die Verluste die Einkünfte mindern, wird teilweise die Ansicht vertreten, dass die Verlustverrechnung abweichend vom Verlustrücktrag nach § 10 d Abs. 1 EStG im Zusammenhang mit der Einkunftsermittlung zu erfolgen hat (Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 23 EStG Rn. 321; Walter/Stümper, DStR 2002, 204 im Zusammenhang mit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6; FG Münster, Urteil vom 14.7.2004 7 K 3336/03 Kg, EFG 2004, 1779 im Zusammenhang mit dem Einkunftsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04

    Berücksichtigung der Freigrenze bei Minderung der Einkünfte aus privaten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 1832/08
    In diesem Zusammenhang verwiesen die Kläger auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) jeweils vom 11.1.2005 IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254 und IX R 27/04, BStBl. II 2005, 433.

    Wie bei dem "normalen" Verlustabzug nach § 10 d EStG werden daher Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (einen Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte ebenfalls bejahend: Wernsmann in Kirchhof/Söhn, EStG, § 23 EStG Rn. F 9; Herzig/Lutterbach, DStR 1999, 521 sowie Glenk in Blümich, EStG, § 23 EStG Rn. 228; Schultze/Janssen, FR 2002, 568; Wernsmann/Dechant, FR 2004, 1272; BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 27/04, BStBl. II 2005, 433 u. BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 13/03 IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254 jeweils im Zusammenhang mit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 13/03

    Freigrenze bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 1832/08
    In diesem Zusammenhang verwiesen die Kläger auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) jeweils vom 11.1.2005 IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254 und IX R 27/04, BStBl. II 2005, 433.

    Wie bei dem "normalen" Verlustabzug nach § 10 d EStG werden daher Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (einen Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte ebenfalls bejahend: Wernsmann in Kirchhof/Söhn, EStG, § 23 EStG Rn. F 9; Herzig/Lutterbach, DStR 1999, 521 sowie Glenk in Blümich, EStG, § 23 EStG Rn. 228; Schultze/Janssen, FR 2002, 568; Wernsmann/Dechant, FR 2004, 1272; BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 27/04, BStBl. II 2005, 433 u. BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 13/03 IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254 jeweils im Zusammenhang mit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6).

  • BFH, 22.11.2012 - III R 66/11

    Verlustabzug bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften und

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger --ausgehend von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 3.741 EUR-- für die Klägerin die Gewährung eines Altersentlastungsbetrags in Höhe von 1.496 EUR zusätzlich zum Verlustabzug nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG (jetzt Satz 8) begehrten, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 241 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Köln, 24.03.2015 - 12 K 1964/12

    Verlustabzug bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einkunftsebene

    Entgegen der - auch vom Kläger vertretenen - Auffassung, welche aus der Formulierung "nach Maßgabe des § 10d" den Schluss zieht, die Verlustverrechnung habe entsprechend der Anordnung in § 10d Abs. 2 EStG mit dem Gesamtbetrag der Einkünfte zu erfolgen (so FG Sachsen-Anhalt vom 14.09.2011 2 K 1832/08, EFG 2012, 241 im Zusammenhang mit der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag; ebenso: Wernsmann in Kirchhoff/Söhn, EStG, § 23, Rn. F9; Herzig/Lutterbach, DStR 1999, 521; Schultze/Janssen, FR 2002, 568; Wernsmann/Dechant, FR 2004, 1272 im Zusammenhang mit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG), ist die ausdrückliche Anordnung der Verlustverrechnung mit Einkünften in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG nach Auffassung des erkennenden Senates als Spezialvorschrift hinsichtlich des Ortes der Verlustverrechnung zu verstehen und dieser Vorrang gegenüber dem Verweis auf § 10d EStG zu geben (ebenso: FG München 1 K 2045/06, EFG 2009, 243 in Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 1 EStG; FG Berlin Brandenburg 7 K 7303/08, EFG 2011, 2164 in Zusammenhang mit der Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag i.S.d. § 24a EStG; FG Münster 7 K 3336/03, EFG 2004, 1779 im Zusammenhang mit dem Einkunftsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; in diesem Sinne angedeutet auch in BFH, Beschluss vom 26.3.2013, VI R 22/11, BStBl II 2013, 631; ebenso: Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, § 23 EStG, Rn. 321; Blümich, EStG, § 23, Rn. 238; Kirchhoff, EStG, § 23, Rn. 22; Walter/Strümper, DStR 2002, 204 im Zusammenhang mit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG).
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