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   FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07   

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FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07 (https://dejure.org/2009,15397)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2009 - 4 K 806/07 (https://dejure.org/2009,15397)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 4 K 806/07 (https://dejure.org/2009,15397)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch bei fehlender "förmlicher" Registrierung als Arbeitssuchender; Sinn und Zweck des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Besondere Beweiskraft von Akten der Arbeitsverwaltung als öffentliche Urkunden; Beginn des sog. Drei-Monats-Zeitraums ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; SGB III § 38 Abs. 1; ; SGB III § 38 Abs. 2; ; SGB III § 38 Abs. 3; ; SGB III § 119 Abs. 1; ; ZPO § 415 Abs. 2; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch für arbeitsloses, unter 21 Jahre altes, formell nicht mehr als arbeitssuchend registriertes Kind bei Teilnahme an einer bei der Arbeitsvermittlung durchgeführten Informationsveranstaltung der Bundeswehr und telefonischer Absage eines Termins für ein ...

  • rechtsportal.de

    Kindergeldanspruch für arbeitsloses, unter 21 Jahre altes, formell nicht mehr als arbeitssuchend registriertes Kind bei Teilnahme an einer bei der Arbeitsvermittlung durchgeführten Informationsveranstaltung der Bundeswehr und telefonischer Absage eines Termins für ein ...

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldanspruch für arbeitsloses, unter 21 Jahre altes, formell nicht mehr als arbeitssuchend registriertes Kind bei Teilnahme an einer bei der Arbeitsvermittlung durchgeführten Informationsveranstaltung der Bundeswehr und telefonischer Absage eines Termins für ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1763
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07
    Insoweit ist grundsätzlich keine weitere Prüfung durch die Familienkasse erforderlich [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611)], so dass auch im gerichtlichen Verfahren - grundsätzlich - keine weiteren Ermittlungen geboten sind, um zu klären, ob und ggf. für welche Zeiträume ein Kind als Arbeitssuchender bei einer inländischen Agentur für Arbeit gemeldet war.

    Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Status des arbeitssuchenden Kindes ein rechtlicher Status, der während des gesamten Zeitraumes bestehen muss, für den Kindergeld beansprucht wird [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611) unter Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 4 K 2103/04 - EFG 2006, S. 829 (830)].

    Die zum 01. Januar 2003 in Kraft getretene Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG dient insoweit erkennbar der Vereinfachung, weil mit dem Nachweis der Meldung bei der Agentur für Arbeit die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 Abs. 1 SGB III wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit nicht mehr nachgewiesen zu werden brauchen [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611)].

    Insoweit kann es auf sich beruhen, ob die Entscheidung der Agentur für Arbeit, nach § 38 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 SGB III die Vermittlungstätigkeit für das Kind einzustellen und die Arbeitslosmeldung zu "löschen" ein bekannt zu gebender Verwaltungsakt ist oder nicht [ausdrücklich offen lassend: BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611)].

    Denn der Drei-Monats-Zeitraum des § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III ist auch für den Anspruch auf Kindergeld maßgebend (BFH, Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06 - BFH/NV 2009, S. 567 , Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 10/06

    Kindergeldanspruch für ein arbeitsuchendes Kind nur bei Meldung als

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07
    Dies bedeutet, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG Kindergeld nicht zu gewähren ist, wenn das Kind sich zwar (nachweislich) um Arbeit bemüht, ohne dabei aber die Vermittlungs- und Beratungsangebote der Agentur für Arbeit in Betracht zu ziehen [ BFH, Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06 - BFH/NV 2009, S. 567].

    Denn der Drei-Monats-Zeitraum des § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III ist auch für den Anspruch auf Kindergeld maßgebend (BFH, Urteil vom 20. November 2008 - III R 10/06 - BFH/NV 2009, S. 567 , Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610).

  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07
    Denn der Registrierung als Arbeitssuchender bzw. eine diese Registrierung ggf. bestätigende Bescheinigung der Agentur für Arbeit kommt keine "echte" Tatbestandswirkung zu [so ausdrücklich: BFH, Urteil vom 25. September 2008 - III R 91/07 - BFH/NV 2009, S. 449].
  • FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 2103/04

    Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07
    Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Status des arbeitssuchenden Kindes ein rechtlicher Status, der während des gesamten Zeitraumes bestehen muss, für den Kindergeld beansprucht wird [ BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III R 68/05 - BFH/NV 2008, S. 1610 (1611) unter Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 4 K 2103/04 - EFG 2006, S. 829 (830)].
  • FG Münster, 15.01.2008 - 14 K 5119/06

    Kindergeld: Bezug von Arbeitslosengeld II ersetzt nicht die Meldung des Kindes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07
    Bei Vorliegen der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten Voraussetzungen - insbesondere der Arbeitslosmeldung - unterstellt das Gesetz typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III vorliegen (FG Münster, Urteil vom 15. Januar 2008 - 14 K 5119/06 Kg - EFG 2008, S. 799).
  • FG Sachsen, 09.11.2004 - 5 V 2524/03

    Kein Kindergeld für arbeitsloses Kind nach Einstellung der Vermittlung durch das

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.06.2009 - 4 K 806/07
    An der ausreichenden Mitwirkung fehlt es, wenn der Arbeitssuchende die (weitere) Vermittlungsarbeit der Agentur behindert, indem er Gesprächstermine bei der Agentur für Arbeit ohne Angabe von Gründen nicht wahrnimmt [ Sächs. FG, Beschluss vom 09. November 2004 - 5 V 2524/03 (KG) - n.v.].
  • FG München, 16.12.2009 - 10 K 3737/08

    Dauer der Registrierung als Arbeitsuchender als Voraussetzung des

    Da die Durchführung von Vermittlungsbemühungen nach § 35 Abs. 1 SGB III voraussetzt, dass der zu Vermittelnde arbeitsuchend ist, lag in der Teilnahme jedenfalls eine konkludente Erneuerung des Vermittlungsgesuchs (ebenso Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 16.06.2009 4 K 806/07, EFG 2009, 1763).
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