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FG Sachsen-Anhalt, 16.07.2001 - 5 K 902/99 |
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Volltextveröffentlichung
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FGO § 81 Abs. 1 § 82 § 86 Abs. 1
Verwendung von Ermittlungsergebnissen der Steuerfahndung im finanzgerichtlichen Verfahren; Umsatzsteuer 1992
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- BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74
Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.07.2001 - 5 K 902/99
Indessen ist es zulässig, die Feststellungen in einem anderen Verfahren, von deren Richtigkeit das Gericht überzeugt ist, zu verwerten, solange die Beteiligten gegen diese Feststellungen keine substantiierten Einwendungen vorbringen und entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Urteil vom A. A.. Januar 1978 VII R A. A.6/74, BStBl II 1978, 311).