Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2017 - 5 K 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42137
FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2017 - 5 K 41/17 (https://dejure.org/2017,42137)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.01.2017 - 5 K 41/17 (https://dejure.org/2017,42137)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 5 K 41/17 (https://dejure.org/2017,42137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 S 1 Nr 6 UStG 2005, Art 226 Nr 7 EGRL 112/2006, UStG VZ 2006
    Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Zwingende Angabe des Zeitpunktes einer Lieferung oder sonstigen Leistung - Kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Papierfundstellen

  • NJ 2018, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2017 - 5 K 41/17
    Soweit nach der BFH-Rechtsprechung in zeitlicher Hinsicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung vorgelegt werden kann (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15, DB 2016, 3019-3021 = DStR 2016, 2967-2969), war dies vorliegend nicht der Fall.
  • BFH, 16.01.2014 - V R 28/13

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2017 - 5 K 41/17
    b) Soweit sich der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung auch aus anderen Dokumenten ergeben kann, sofern in der Rechnung eindeutig darauf hingewiesen wird und sich aus den in der Rechnung in Bezug genommenen Unterlagen der Zeitpunkt ergibt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 16. Januar 2014 V R 28/13, BStBl II 2014, 867 zur Leistungsbeschreibung), verhilft dies vorliegend der Klage gerade nicht zum Erfolg.
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 62/07

    Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 17.01.2017 - 5 K 41/17
    Es verstößt auch nicht gegen den europarechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass der Leistungszeitpunkt in einer Rechnung anzugeben ist (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 62/07, BStBl II 2009, 432).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht