Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - 4 V 1242/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 69 Abs 3 FGO, § 162 Abs 1 AO, § 88 AO, § 90 AO
Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzungen aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung - Verschleierung steuerpflichtiger Einkünfte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflichtung des FA zur Sachverhaltsaufklärung sowie wie zur Hinzuschätzung steuerpflichtiger Einnahmen aufgrund unzureichender und unrichtiger Erklärungen des Steuerpflichtigen zur Herkunft von Bargeld in Höhe von über 135.000 EUR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.05.1986 - I R 265/83
Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - 4 V 1242/16
Auf die Aufstellung einer dem Einzelfall angepassten Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung konnte dabei verzichtet werden, weil die Verhältnisse des Streitfalls einfach gelagert und leicht überschaubar sind (vgl. BFH, Urteil vom 28. Mai 1986 - I R 265/83 -, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).Die Behauptung eines unzutreffenden Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen kann jedoch der Verschleierung der wahren Herkunft des Vermögens und damit auch der Verschleierung steuerpflichtiger Einkünfte dienen (BFH, Urteil vom 28. Mai 1986 - I R 265/83 -, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
- BFH, 01.07.1987 - I R 284/83
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2017 - 4 V 1242/16
Allerdings trifft den Steuerpflichtigen ungeachtet seiner Pflicht zur Auskunftserteilung und Mitwirkung keine Verpflichtung, einen in sich geschlossenen Nachweis über die Herkunft seines Privatvermögens zu führen (BFH, Urteil vom 01. Juli 1987 - I R 284-286/83 -, juris, BFH/NV 1988, 12).