Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 60/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 199 S 2 InsO, § 200 InsO, § 60 Abs 1 Nr 4 GmbHG, § 60 Abs 1 Nr 5 InsO, § 35 GmbHG
Keine wirksame (Prozess-)Bevollmächtigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH - Fortsetzung einer GmbH nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - Kostentragung des Veranlassers einer mangels wirksamer Vertretung unzulässigen Klageerhebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer wirksamen Prozessvollmacht bei Erteilung der Vollmacht durch einen ehemaligen Insolvenzverwalter nach Beendigung seines Amts wegen Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vertretung einer GmbH nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - Vollbeendigung - Kostentragungspflicht des vollmachtslosen Vertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 60/09
- BFH - I B 163/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 22.02.2010 - 2 Wx 18/10
Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH durch …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 60/09
Die Tätigkeit des Registergerichts ist auf die Dokumentierung der Auflösung beschränkt und es hat bei der Auflösung zu verbleiben, die durch die Rechtskraft der Entscheidung des Insolvenzgerichts eingetreten ist (vgl. OLG Köln Beschluss vom 22. Februar 2010 2 Wx 18/10, DB 2010, 839).Dem Regelungszusammenhang des § 60 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GmbHG ist zu entnehmen, dass im Falle der Auflösung auf der Grundlage einer Entscheidung des Insolvenzgerichts eine Fortsetzung ausschließlich unter den in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgeführten engen Voraussetzungen möglich sein soll, in denen nämlich eine weitere Prüfung und Entscheidung durch das Insolvenzgericht - über die Verfahrenseinstellung oder die Planbestätigung - stattfindet (OLG Köln Beschluss vom 22. Februar 2010 2 Wx 18/10, DB 2010, 839).
Die Gesetzessystematik lässt den Willen des Gesetzgebers erkennen, nach der Stellung eines Insolvenzantrages die Fortführung der Gesellschaft nur auf der Grundlage einer Entscheidung des Insolvenzgerichts zuzulassen (OLG Köln Beschluss vom 22. Februar 2010 2 Wx 18/10, DB 2010, 839).
- BFH, 22.07.2002 - V R 55/00
Gelöschte GmbH; Wirksamkeit der Prozessvollmacht
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 60/09
Die Kosten, die der vollmachtlose Vertreter veranlasst hat, sind ihm aufzuerlegen (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2002 V R 55/00, BFH/NV 2002, 1601).
- BFH, 20.08.2012 - I E 2/12
Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung