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   FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01   

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FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01 (https://dejure.org/2007,10921)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.12.2007 - 1 K 290/01 (https://dejure.org/2007,10921)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 1 K 290/01 (https://dejure.org/2007,10921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Vorschrift über bindenden Entscheidungen eines Investors unterliegenden Investitionen mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleiteten Rückwirkungsverbot; Bestimmung des im Investitionszulagenrecht maßgeblichen Anschaffungszeitpunktes aufgrund des ...

  • Judicialis

    InvZulG 1996 § 2 S. 2 Nr. 4; ; InvZulG 1996 § 3 S. 1 Nr. 4; ; InvZulG 1996 § 3 S. 4; ; InvZulG 1996 § 4 S. 1; ; InvZulG 1996 § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; In... vZulG 1996 § 5 Abs. 3 Nr. 2; ; InvZulG 1996 § 7 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1 S. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 S. 1; ; EGV Art. 88 Abs. 1; ; EGV Art. 88 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulage für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes; Ausschluss von nach dem 2.9.1998 getätigten Investitionen in den Sektoren Getreide und Reis von der Begünstigung; Betrieb einer Getreidemühle; Vertrauensschutz bei wirtschaftspolitischen Lenkungsnormen; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionzulagengesetz 2006: Vertrauensschutz gegenüber Subventionsnormen bei bindenden Investitionsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung - Kenntnisse über Rechtsakte des EU-Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.01.2004 - III B 33/03

    Überraschungsentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 20. Januar 2003 (1 K 396/99, Haufe-Index 932686; Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, Beschluss des BFH vom 09. Januar 2004, III B 33/03, BFH/NV 2004, 534) einen im Wege der echten Rückwirkung erfolgten Ausschluss von Investitionszulage durch Verkürzung der Investitionsfristen für rechtmäßig gehalten, um ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden.
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    In Fortführung des Beschlusses des BVerfG vom 3. Dezember 1997 sowie des Beschlusses vom 16. Dezember 2003 hat der BFH mit dem wiederum die Investitionszulage betreffendenUrteil vom 14. Dezember 2006 (III R 27/03, BStBl. 2007 II 332) daran festgehalten, dass im Bereich von Lenkungsnormen nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, sondern der Zeitpunkt der Dispositionsentscheidung des Steuerpflichtigen, die er im Hinblick auf einen bestimmten steuerlichen Anreiz getroffen habe, maßgebend für seine Vertrauensgrundlage sei.
  • BFH, 03.03.2005 - III R 46/03

    InvZul - langfristige Überlassung an Betrieb in Berlin (West)

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Oktober 2000 ging der BFH in seinen Urteilenvom 3. März 2005 (III R 46/03, BFH/NV 2005, 1371) sowievom 21. April 2005 (III R 10/03, BStBl. 2005 II 718) davon aus, dass von der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Mitteilung des BMF über die Einleitung eines Hauptprüfverfahrens an der Investor kein schutzwürdiges Vertrauen mehr genieße.
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.01.2003 - 1 K 396/99

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der rückwirkende Absenkung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 20. Januar 2003 (1 K 396/99, Haufe-Index 932686; Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, Beschluss des BFH vom 09. Januar 2004, III B 33/03, BFH/NV 2004, 534) einen im Wege der echten Rückwirkung erfolgten Ausschluss von Investitionszulage durch Verkürzung der Investitionsfristen für rechtmäßig gehalten, um ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden.
  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Mit Urteil vom 25. November 2004 (5 K 1993/02, EFG 2005, 893) hat das Finanzgericht des Landes Brandenburg im Falle einer wiederum auf Gemeinschaftsrecht zurückzuführenden Rückwirkung die Existenz verfassungsrechtlich geschützten Vertrauens verneint, nachdem die Stellungnahme der Europäischen Kommission bereits vor dem maßgebenden Zeitpunkt der Dispositionsentscheidung im Bundessteuerblatt, also einem deutschen Publikationsorgan, veröffentlicht war und damit der Genehmigungsvorbehalt dem Investor hatte bekannt sein müssen.
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07

    Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Das Finanzgericht Nürnberg hat in seinem Urteil vom 27. September 2007 (IV 80/2006, Haufe-Index 1822645 - Revision anhängig unter IX R 70/07) offen gelassen, ob der für Subventionen und Steuervergünstigungen geltende dispositionsbezogene Rückwirkungsschutz auch im Bereich der Einkommensteuer gelte, da es angesichts der konkreten Entwicklung der der Änderung vorangegangenen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung die Entstehung schutzwürdigen Vertrauens verneinte.
  • BFH, 21.04.2005 - III R 10/03

    Änderung eines vorläufig festgesetzten Investitionszulagenbescheids anhand der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Oktober 2000 ging der BFH in seinen Urteilenvom 3. März 2005 (III R 46/03, BFH/NV 2005, 1371) sowievom 21. April 2005 (III R 10/03, BStBl. 2005 II 718) davon aus, dass von der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Mitteilung des BMF über die Einleitung eines Hauptprüfverfahrens an der Investor kein schutzwürdiges Vertrauen mehr genieße.
  • BFH, 27.01.1981 - VII B 56/80

    Vorabentscheidungsersuchen - Beschwerde - Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht einschließlich der lediglich einen unselbständigen Teil der Vorlage darstellenden Verfahrensaussetzung sind als Maßnahmen zur Vorbereitung der Sachentscheidung entsprechend § 128 Abs. 2 FGO unanfechtbar (Beschluss des BFH vom 27. Januar 1981, VII B 56/80, BStBl. 1981 II 324 f.).
  • BFH, 07.12.1990 - III R 171/86

    Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt der Abholung eines vom Veräußerer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Das wiederum ist der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft im Betrieb des Erwerbers (Urteile des BFH vom 2. September 1988, III R 53/84, BStBl. 1988 II 1009, 1010 f. sowievom 7. Dezember 1990, III R 171/86, BStBl. 1991 II 377 f.).
  • BFH, 23.02.1979 - III R 16/78

    Vertrauensschutz - Verschärfende Rechtsprechung - Investitionszulage -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 K 290/01
    Bereits mit Urteil vom 23. Februar 1979 (III R 16/78, BStBl. 1979 II 455) hatte der Bundesfinanzhof - BFH - in ähnlicher Weise den Vertrauensschutz an die Dispositionsentscheidung des Unternehmers angeknüpft.
  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 1 K 398/13

    Ausschlusses des Agrarsektors von der Investitionszulagenbegünstigung

    Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 (1 K 290/01) hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er die streitentscheidende Norm aufgrund eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot für verfassungswidrig hielt.
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