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   FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15   

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https://dejure.org/2016,23892
FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15 (https://dejure.org/2016,23892)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2016 - 1 K 358/15 (https://dejure.org/2016,23892)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2016 - 1 K 358/15 (https://dejure.org/2016,23892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 2 Abs 1 Nr 2 InvZulG 2007, EGEmpf 361/2003
    Investitionszulagengesetz: Rückwirkendes Ereignis bei Übertragung von Wirtschaftsgütern in ein verbundenes Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung der einem als kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) eingestuften Unternehmen gewährten erhöhten Investitionszulage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung der einem als kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) eingestuften Unternehmen gewährten erhöhten Investitionszulage

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung der einem als kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) eingestuften Unternehmen gewährten erhöhten Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulage für KMU bei Übertragung von zulagegeförderten Wirtschaftsgütern zwischen von Mitgliedern einer Familie beherrschten Gesellschaften innerhalb der Bindungsfrist - von Familie beherrschte Gesellschaften als investitionszulagenrechlich einheitliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.02.2014 - C-110/13

    HaTeFo - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Empfehlung 2003/361/EG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Der Fall sei auch nicht mit dem vergleichbar, den der BFH dem EuGH vorgelegt habe (Rs. C-110/13), denn das Ausmaß der für eine Zusammenfassung der Klägerin und der Z. GmbH sprechenden Gründe sei bei weitem nicht so ausgeprägt, so dass sich die Frage stelle, ob eine Zusammenfassung der Unternehmen möglich sei.

    b) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2014 (C-110/13, juris) hiervon ausgehend Grundsätze entwickelt, anhand derer bestimmt werden kann, ob Unternehmen als "verbunden" angesehen werden können und hierzu Folgendes (Rz. 28-35) ausgeführt:.

  • BFH, 21.09.2015 - III B 125/14

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Rechtfortbildung - Darlegung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Das Investitionszulagenrecht ist auslaufendes Recht und der Klärungsbedarf einer Rechtsfrage lässt sich auch nicht mit dem Fehlen einer höchstrichterlichen Rechtsprechung begründen (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2015 III B 125/14, juris).
  • BFH, 06.07.1978 - IV R 24/73

    Überlassung eines Gebäudes - Organgesellschaft - Eigengewerbliche Nutzung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Das hat zur Folge, dass die Verhältnisse der Organgesellschaft nicht auf die Organmutter übertragen werden können (Martin, in Heß/Martin, InvZulG, § 1 Rz. 40, m.w.N.), insbesondere gilt die Organgesellschaft trotz ihrer finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung nicht als Betriebsstätte der Organmutter (BFH-Urteil vom 6. Juli 1978 IV R 24/73, BFHE 126, 102, BStBl II 1979, 18; BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 67/95, juris, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.1990 - III R 77/88

    Keine Beschäftigungszulage bei langfristiger Nutzungsüberlassung eines

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut innerhalb des Zugehörigkeits- und Verbleibenszeitraums an ein begünstigtes verbundenes Unternehmen übertragen, hängt der Anspruch auf die erhöhte Investitionszulage davon ab, ob auch das verbundene Unternehmen eine erhöhte Investitionszulage erhalten hätte, wenn es anstelle des Anspruchsberechtigten die Investition vorgenommen hätte (BMF-Schreiben vom 8. Mai 2008, BStBl I 2008, 590, Rz. 83; BFH-Urteil vom 2. März 1990 III R 77/88, BFHE 160, 370, BStBl II 1990, 750).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-91/01

    Italien / Kommission

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Die KMU-Empfehlung ist nämlich unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu ihrem Erlass geführt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Rn. 49).
  • BFH, 28.01.1999 - III R 13/97

    InvZul; Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Soweit in besonderen Fällen der BFH beim Auseinanderfallen von Investor und Nutzen-dem Ausnahmen zugelassen hat, wie im Fall der Betriebsaufspaltung, in dem die Qualifikationsmerkmale des Betriebsunternehmens/des Nutzenden maßgebend sind und die Verwendung im Betriebsunternehmen als eigenbetriebliche Nutzung des Besitzunternehmens gilt (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 III R 13/97, juris), lässt sich dies für die Klägerin nicht nutzbar machen.
  • BFH, 03.12.1998 - III R 67/95

    InvZul; Überlassung einer Energieversorgungsanlage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 1 K 358/15
    Das hat zur Folge, dass die Verhältnisse der Organgesellschaft nicht auf die Organmutter übertragen werden können (Martin, in Heß/Martin, InvZulG, § 1 Rz. 40, m.w.N.), insbesondere gilt die Organgesellschaft trotz ihrer finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung nicht als Betriebsstätte der Organmutter (BFH-Urteil vom 6. Juli 1978 IV R 24/73, BFHE 126, 102, BStBl II 1979, 18; BFH-Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 67/95, juris, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2016 - III B 87/16

    Erhöhte Investitionszulage für KMU bei Übergang des Wirtschaftsguts in ein

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. April 2016  1 K 358/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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