Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 427/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 2 Abs 4 S 1 Halbs 2 InvZulG 2005, § 90 Abs 1 AO, § 264 Abs 1 Nr 1 StGB
Zur Einhaltung der in § 2 InvZulG 2005 normierten Investitionsfrist - subventionserhebliche Tatsachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einhaltung der in § 2 InvZulG 2005 normierten Investitionsfrist für eine Maschine
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einhaltung der in § 2 InvZulG 2005 normierten Investitionsfrist für eine Maschine
- rechtsportal.de
InvZulG 2005 § 2
Einhaltung der in § 2 InvZulG 2005 normierten Investitionsfrist für eine Maschine - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Investitionszulage: Beweispflicht des Bestellers einer Maschine für eine behauptete Abnahme der Maschine in der Fabrik des Herstellers zur Einhaltung der Investitionsfrist des § 2 Abs. 4 Satz 1 InvZulG 2005
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 427/13
- BFH - III B 114/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
Motorrad nicht investitionszulagebegünstigt; Investitionszulage
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 427/13
Für die subventionserheblichen Tatsachen trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige die Beweislast, der die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen will und ist dabei nach § 90 Abs. 1 AO nicht nur verpflichtet, die subventionserheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und durch ihm bekannte Beweismittel zu untermauern, sondern infolge der gerade im Investitionszulagenrecht strengen Anforderungen an die Mitwirkungspflicht (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1974 - VIII R 224/72, BStBl. II 1974, 538) auch gehalten, rechtzeitig eine entsprechende Beweisvorsorge zu treffen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. März 2005 - 1 K 70/02, NWB direkt 2005, 7). - BFH, 26.03.1974 - VIII R 224/72
Ausspielgerät - Umstellung auf Schwachstrom - Neues Wirtschaftsgut - Antrag auf …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 427/13
Für die subventionserheblichen Tatsachen trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige die Beweislast, der die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen will und ist dabei nach § 90 Abs. 1 AO nicht nur verpflichtet, die subventionserheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und durch ihm bekannte Beweismittel zu untermauern, sondern infolge der gerade im Investitionszulagenrecht strengen Anforderungen an die Mitwirkungspflicht (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1974 - VIII R 224/72, BStBl. II 1974, 538) auch gehalten, rechtzeitig eine entsprechende Beweisvorsorge zu treffen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. März 2005 - 1 K 70/02, NWB direkt 2005, 7).
- FG Sachsen-Anhalt, 09.09.2020 - 3 K 608/16
Vorsteuerabzug trotz formeller Rechnungsmängel
Die Klägerin versuche ebenso wie auch in der Klage wegen Investitionszulage 2006, Az. 1 K 427/13, den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums noch im Jahr 2006 zu konstruieren.