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   FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04   

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https://dejure.org/2004,15714
FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04 (https://dejure.org/2004,15714)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 V 800/04 (https://dejure.org/2004,15714)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 V 800/04 (https://dejure.org/2004,15714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit vorläufigen Rechtsschutzes gegen Forderungspfändungen; Kriterien für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit; Zuständigkeit für die Vollstreckung von Abgaben; Zulässigkeit einer Abtretung von anwaltlichen Honorarforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Aussetzung der Vollziehung); Pfändbarkeit von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts; örtliche Zuständigkeit für die Vollstreckung von durch die in einem anderen Ort ausgeübte frühere freiberufliche Tätigkeit verursachte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Aussetzung der Vollziehung) - Pfändbarkeit von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts - Örtliche Zuständigkeit für die Vollstreckung von durch die in einem anderen Ort ausgeübte frühere freiberufliche Tätigkeit verursachte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Hamburg, 02.08.1999 - IV 87/99

    Zulässigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Denn es entspricht allgemeiner Überzeugung, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zulässig ist, wenn die Vollstreckung nicht nur droht, sondern bereits begonnen hat (vgl. z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 02.08.1999 - IV 87/99, Haufe-Index 979306, und FG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.1999 - 1 V 279/99, Haufe-Index 508723, NWB 2000, 635).
  • OLG Stuttgart, 11.05.1994 - 8 W 89/94

    Pfänbarkeit einer nicht abtretbaren Forderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Zwar zählt Brehm (in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1995, Rdnr. 9 zu § 851 ZPO ) entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 11.05.1994 - 8 W 89/94, BB 1994, 1248) Honorarforderungen von Angehörigen der in § 203 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) genannten Berufsgruppen nicht zu den unübertragbaren Ansprüchen.
  • FG Saarland, 03.11.1999 - 1 V 279/99

    Rechtsschutz bei Pfändung von zur Berufsausübung nötigen Gegenständen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Denn es entspricht allgemeiner Überzeugung, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zulässig ist, wenn die Vollstreckung nicht nur droht, sondern bereits begonnen hat (vgl. z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 02.08.1999 - IV 87/99, Haufe-Index 979306, und FG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.1999 - 1 V 279/99, Haufe-Index 508723, NWB 2000, 635).
  • LG München I, 09.12.2003 - 13 S 9710/03

    Unzulässige Abtretung von Honoraransprüchen unter Anwälten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Demgegenüber ist nach Meinung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 28.09.2001 - 9 S 214/00, DStRE 2002, 662 m.w.N.) auch nach Inkrafttreten des § 49 b Abs. 4 BRAO eine Abtretung ohne Einwilligung des Mandanten selbst an einen anderen Rechtsanwalt gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 StGB nichtig (gl.A. Landgericht München I Urteil vom 09.12.2003 - 13 S 9710/03, NJW 2004, 451 ).
  • LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 9 S 214/00

    Anwaltsrecht; Abtretung anwaltlicher Honorarforderungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Demgegenüber ist nach Meinung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 28.09.2001 - 9 S 214/00, DStRE 2002, 662 m.w.N.) auch nach Inkrafttreten des § 49 b Abs. 4 BRAO eine Abtretung ohne Einwilligung des Mandanten selbst an einen anderen Rechtsanwalt gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 1 StGB nichtig (gl.A. Landgericht München I Urteil vom 09.12.2003 - 13 S 9710/03, NJW 2004, 451 ).
  • OLG Nürnberg, 08.11.1994 - 1 U 1484/94

    Begriff des Offenbarens i. S. v. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB - Zession von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg für nicht als Rechtsanwälte zugelassene Personen ohnehin, selbst wenn sie einer mit einem Rechtsanwalt vergleichbaren Schweigepflicht unterliegen sollten (Urteil vom 08.11.1994 - 1 U 1484/94, AnwBl 1995, 195, JurBüro 1995, 364 m.w.N.).
  • LG Baden-Baden, 29.11.1996 - 1 O 397/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Rückabwicklung eines Kanzleikaufvertrages ;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hält die Abtretung von anwaltlichen Honorarforderungen unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zu § 49 b Abs. 4 BRAO offenbar nur an einen anderen Rechtsanwalt für ohne weiteres zulässig, nicht aber an einen Dritten (Urteil vom 30.10.2000 - 8 U 247/99, OLGR Hamburg 2001, 74, gl.A. LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.11.1996 - 1 O 397/96, NJW-RR 1998, 202 ).
  • OLG Hamburg, 30.10.2000 - 8 U 247/99

    Abtretung von Gebührenforderungen unter Rechtsanwälten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hält die Abtretung von anwaltlichen Honorarforderungen unter Berufung auf die Gesetzesbegründung zu § 49 b Abs. 4 BRAO offenbar nur an einen anderen Rechtsanwalt für ohne weiteres zulässig, nicht aber an einen Dritten (Urteil vom 30.10.2000 - 8 U 247/99, OLGR Hamburg 2001, 74, gl.A. LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.11.1996 - 1 O 397/96, NJW-RR 1998, 202 ).
  • BFH, 17.05.1988 - VII B 27/88

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Subsidiarität der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04
    a) Vorläufiger Rechtsschutz gegen Forderungspfändungen wird durch Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 FGO gewährt, wenn - wie im Streitfall - die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht wird (BFH-Beschluss vom 17.05.1988-VII B 27/88, BFH/NV 1989, 114).
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