Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52661
FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15 (https://dejure.org/2016,52661)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.12.2016 - 4 V 1378/15 (https://dejure.org/2016,52661)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 4 V 1378/15 (https://dejure.org/2016,52661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungsleistungen eines Taxiunternehmers aufgrund einer mit einer Klinik abgeschlossenen Einzelvereinbarung - Keine Beweisaufnahme durch nicht präsente Beweismittel im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Taxiunternehmen: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Krankenfahrten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.05.2015 - V B 133/14

    Aufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat, bleibt die aufgrund unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 UStG n.F. entstandene Umsatzsteuerschuld bis zu einer - ohne Rückwirkung eintretenden - Berichtigung des Steuerbetrags bestehen (BFH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - V B 133/14 -, R. 5, juris; BFH/NV 2015, 1116, m.w.N.).

    Jede andere Auslegung wäre mit dem Normzweck des § 14c UStG nicht zu vereinbaren (BFH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - V B 133/14 -, R. 6, juris; BFH/NV 2015, 1116, m.w.N.).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15
    Daran hat sich auch durch die Urteile des EuGH Pannon Gép vom 15. Juli 2010 (- C-368/09 -, juris) und Senatex vom 15. September 2016 (- C-518/14 -, juris) nichts geändert.
  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15
    Daran hat sich auch durch die Urteile des EuGH Pannon Gép vom 15. Juli 2010 (- C-368/09 -, juris) und Senatex vom 15. September 2016 (- C-518/14 -, juris) nichts geändert.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2015 - 1 K 195/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15
    Vor diesem Hintergrund sind Personenbeförderungsleistungen, die auf der Grundlage einer für Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen gleichermaßen geltenden Sondervereinbarung mit einer Krankenkasse ausgeführt werden, gleich zu besteuern, wenn die Beförderung der Personen mit einem Taxi keinen konkreten und spezifischen Aspekt der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt und wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers als gleichartig anzusehen sind (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. März 2015 - 1 K 195/11 -, Rn. 43, juris; MwStR 2015, 864).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-454/12

    Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 4 V 1378/15
    Zu einer Unterscheidbarkeit können unter Berücksichtigung der jeweiligen Wirtschaftszweige in Ausnahmefällen auch Unterschiede im rechtlichen Rahmen und in der rechtlichen Regelung der betreffenden Dienstleistungen führen (vgl. EuGH-Urteil vom 27.02.2014 C-454/12, Rdnr. 52 ff. juris; BStBl II 2015, 437).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht