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   FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10   

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FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10 (https://dejure.org/2012,52857)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.01.2012 - 3 K 617/10 (https://dejure.org/2012,52857)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 3 K 617/10 (https://dejure.org/2012,52857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 21 AO, § 20 Abs 1 AO, § 4 Abs 3 BpO 2000, § 196 AO, § 197 Abs 1 AO
    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung wegen Umsatzsteuer: Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzamts, Wechsel der Zuständigkeit, Prüfungszeitraum, Anschlussprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit des Sitzes i.S.d. § 11 AO für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Umsatzsteuer; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Umsatzsteuer durch den Ort der Geschäftsleitung; Beauftragung anderer als die für die Besteuerung zuständigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit für Umsatzsteuer Zuständigkeitswechsel Anordnung einer neuen (Anschluss-)Prüfung bei Anfechtung der Prüfungsanordnung betreffend die Vorjahre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit - Örtliche Zuständigkeit für Umsatzsteuer - Zuständigkeitswechsel - Anordnung einer neuen (Anschluss-)Prüfung bei Anfechtung der Prüfungsanordnung betreffend die Vorjahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    Sonderregeln sind nur in § 195 Sätze 2 und 3 AO enthalten, wonach andere als die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden mit der Außenprüfung und der Festsetzung der Steuer beauftragt werden können (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2008 3 K 649/08, juris).

    Die die Zuständigkeit ändernden Umstände müssen daher aus Sicht der betroffenen Finanzämter zweifelsfrei feststehen (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, a.a.O.).

    Ein Wechsel wäre nur eingetreten, wenn der Aktenabgabe zugrunde gelegen hätte, dass die die Zuständigkeit ändernden Umstände aus Sicht der betroffenen Finanzämter zweifelsfrei festgestanden hätten (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, a.a.O.).

    Denn der Gesetzgeber geht in § 193 Abs. 1 AO davon aus, dass für Steuerpflichtige, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten, die Außenprüfung das geeignete und erforderliche Mittel zur Erforschung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in steuerlicher Hinsicht ist (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 86/99

    Lohnsteuerhilfeverein - Haftungsschuldner für Umsatzsteuerschulden -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    Dies wird im Allgemeinen dort sein, von wo aus der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 86/99, BFH/NV 2001, 742, m.w.N.; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2008 3 K 649/08, juris).

    (a) Wo die Klägerin ihren Sitz i.S.d. § 11 AO hat, ist für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Umsatzsteuer unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 86/99, BFH/NV 2001, 742; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 21 AO Tz. 9).

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.11.2008 - 3 K 649/08

    § 195 S. 2, 3 Abgabenordnung (AO) als Sonderregelung bzgl. der Außenprüfung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    Sonderregeln sind nur in § 195 Sätze 2 und 3 AO enthalten, wonach andere als die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden mit der Außenprüfung und der Festsetzung der Steuer beauftragt werden können (BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2008 3 K 649/08, juris).

    Dies wird im Allgemeinen dort sein, von wo aus der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit anbietet, wo er Aufträge entgegennimmt, ihre Ausführung vorbereitet und die Zahlungen an ihn geleistet werden (BFH-Urteil vom 18. März 1971 V R 101/67, BFHE 102, 23, BStBl II 1971, 518; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 86/99, BFH/NV 2001, 742, m.w.N.; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2008 3 K 649/08, juris).

  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    dd) Soweit die angeordnete Prüfung an die Prüfung anschließt, die mit der Prüfungsanordnung angeordnet wurde, die Gegenstand des Verfahrens 3 K 1216/09 ist, ist dies rechtens, denn Anschlussprüfungen sind unbeschadet der Größe des zu prüfenden Betriebes grundsätzlich zulässig (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804; BFH-Beschluss vom 26. November 2007 VII B 121/07, BFH/NV 2008, 397).
  • BFH, 14.06.2007 - VIII B 201/06

    Keine grundsätzliche Bedeutung mangels weiteren Klärungsbedarfs zur Frage der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    dd) Soweit die angeordnete Prüfung an die Prüfung anschließt, die mit der Prüfungsanordnung angeordnet wurde, die Gegenstand des Verfahrens 3 K 1216/09 ist, ist dies rechtens, denn Anschlussprüfungen sind unbeschadet der Größe des zu prüfenden Betriebes grundsätzlich zulässig (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804; BFH-Beschluss vom 26. November 2007 VII B 121/07, BFH/NV 2008, 397).
  • BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79

    Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    aa) Eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) ist ein schriftlicher Verwaltungsakt, der gemäß § 121 AO zu begründen ist, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1987 I R 238/83, BFHE 152, 32, BStBl II 1988, 233; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BFHE 137, 404, BStBl II 1983, 286; BFH-Beschluss vom 12. August 2002 X B 210/01, BFH/NV 2003, 3).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 3 K 1733/08

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung hinsichtlich der Umsatzsteuer und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    Eine Prüfungsanordnung nach § 193 Abs. 1 AO bedarf auch im Falle einer Anschlussprüfung keiner weiteren Begründung als der bloßen Nennung dieser Vorschrift, soweit eine solche wie im Streitfall nicht zu ihrem Verständnis erforderlich ist (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. März 2009 3 K 1733/08, juris; nachfolgend BFH-Beschluss vom 19. November 2009 IV B 62/09, BFH/NV 2010, 595).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    Diese Selbstbeschränkung ist auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7, und vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447).
  • BFH, 28.06.2000 - I R 20/99

    Beschränkung der Ap auf bestimmte Sachverhalte?

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    Diese Selbstbeschränkung ist auch im gerichtlichen Verfahren zu beachten (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 37/97, BFHE 186, 506, BStBl II 1999, 7, und vom 28. Juni 2000 I R 20/99, BFH/NV 2000, 1447).
  • BFH, 28.02.2008 - VII B 121/07

    Zolltarif - Einreihung von Saccharose enthaltenden Halbwaren -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 617/10
    dd) Soweit die angeordnete Prüfung an die Prüfung anschließt, die mit der Prüfungsanordnung angeordnet wurde, die Gegenstand des Verfahrens 3 K 1216/09 ist, ist dies rechtens, denn Anschlussprüfungen sind unbeschadet der Größe des zu prüfenden Betriebes grundsätzlich zulässig (BFH-Beschluss vom 14. Juni 2007 VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804; BFH-Beschluss vom 26. November 2007 VII B 121/07, BFH/NV 2008, 397).
  • BFH, 12.08.2002 - X B 210/01

    Pflicht zur Begründung einer Außenprüfungsanordnung

  • BFH, 19.11.2009 - IV B 62/09

    Keine Begründung für eine erste Anschlussprüfung erforderlich -

  • BFH, 16.12.1987 - I R 238/83

    Unterzeichnung der Prüfungsanordnung durch den Sachgebietsleiter der

  • BFH, 18.03.1971 - V R 101/67

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit - Zeitliche Beschränkung - Örtliche

  • VG Berlin, 11.05.2010 - 3 K 1219.09

    Ärztliche Vorprüfung; Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Anrechnung nicht

  • BFH, 18.11.2008 - VIII R 41/07

    Klagerecht einer zivilrechtlich beendeten Personengesellschaft wegen einer bei

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