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   FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 K 1200/14   

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https://dejure.org/2015,54931
FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 K 1200/14 (https://dejure.org/2015,54931)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2015 - 1 K 1200/14 (https://dejure.org/2015,54931)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 1 K 1200/14 (https://dejure.org/2015,54931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 226 Abs 1 AO, § 387 BGB, § 406 BGB, § 322 Abs 2 ZPO, § 17 Abs 2 S 1 GVG
    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung - Entscheidung über zivilgerichtlichen Anspruch durch FG im Rahmen der Anfechtung eines Abrechnungsbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen von Steuererstattungsansprüchen aus Einkommensteuerbescheiden durch Aufrechnung mit Regressansprüchen aus einer Inanspruchnahme aus Landesbürgschaften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erlöschen von Steuererstattungsansprüchen aus Einkommensteuerbescheiden durch Aufrechnung mit Regressansprüchen aus einer Inanspruchnahme aus Landesbürgschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnung von nach der Abgabe der Aufrechnungserklärung an die Ehefrau abgetretener Steuererstattungsansprüche des Ehemanns mit Regressansprüchen des Bundeslands aus der Inanspruchnahme von zugunsten des Ehemanns übernommenen Landesbürgschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 K 1200/14
    Mit Verfügung der Berichterstatterin vom 20. Dezember 2012 ist dem Beklagten, dem zwischenzeitlich zuständig gewordenen Finanzamt, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 09. April 2002 - VII B 73/01, BStBl. II 2002, 509) eine Frist zur Erhebung der Klage auf Feststellung des Bestehens der zur Aufrechnung gestellten (Gegen-)Forderung in dem für diese zuständigen Rechtsweg bis zum 28. März 2013 gesetzt worden.

    Der BFH hat in seinen grundlegenden Beschlüssen vom 6. August 1985 - VII B 3/85, a.a.O, und vom 09. April 2002 - VII B 73/01, BStBl. II 2002, 509, unter Berücksichtigung der von den anderen obersten Bundesgerichten zu dieser Rechtsfrage vertretenen Auffassungen entschieden, dass das Finanzgericht im Fall der Aufrechnung mit einer bürgerlich-rechtlichen Forderung, die klageweise nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden könnte, gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung nach § 155 FGO, § 322 Abs. 2 ZPO und die Vorgreiflichkeit der in den Bereich der Zivilgerichte fallenden Entscheidung das Verfahren nach § 74 FGO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Gegenforderung auszusetzen hat.

  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 K 1200/14
    Die fortbestehende Rechtsnatur der Regressansprüche als zivilrechtliche Ansprüche stehen ihrer Aufrechnung gegenüber dem abgetretenen Steuererstattungsanspruch nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 6. August 1985 - VII B 3/85, BStBl. II 1985, 672, m.w.N.).

    Der BFH hat in seinen grundlegenden Beschlüssen vom 6. August 1985 - VII B 3/85, a.a.O, und vom 09. April 2002 - VII B 73/01, BStBl. II 2002, 509, unter Berücksichtigung der von den anderen obersten Bundesgerichten zu dieser Rechtsfrage vertretenen Auffassungen entschieden, dass das Finanzgericht im Fall der Aufrechnung mit einer bürgerlich-rechtlichen Forderung, die klageweise nur vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden könnte, gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung nach § 155 FGO, § 322 Abs. 2 ZPO und die Vorgreiflichkeit der in den Bereich der Zivilgerichte fallenden Entscheidung das Verfahren nach § 74 FGO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Gegenforderung auszusetzen hat.

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 K 1200/14
    Die Aufrechnung ist auch dann zulässig und materiell-rechtlich wirksam, wenn Forderung und Gegenforderung in verschiedenen Verfahrensarten (der Steuererstattungsanspruch vor dem Finanzgericht, die Regressansprüche aus Bürgschaftsinanspruchnahme vor dem Zivilgericht) geltend zu machen sind (so auch bereits BGH-Urteil vom 11. Januar 1955 - I ZR 106/53, BGHZ 16, 124, 127).
  • BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76

    Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 K 1200/14
    Die Entscheidung ist daher gegen dieses Finanzamt als Beklagten zu erlassen (vgl. BFH-Urteil vom 01. August 1979 - VII R 115/76, BStBl. II 1979, 714, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2017 - VII R 12/16

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Februar 2015  1 K 1200/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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