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   FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17   

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FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17 (https://dejure.org/2018,12790)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17 (https://dejure.org/2018,12790)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 1 K 1200/17 (https://dejure.org/2018,12790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung auch für die in der Werkstatt erbrachte Schreinerarbeit

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung für außerhalb des Haushalts erbrachte Handwerkerleistungen - Revisionstür?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen eines Schreiners auch für die in der Werkstatt des Schreiner erbrachte Arbeitsleistung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 23.02.2015 - 7 K 1242/13

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug - Steuerermäßigung bei Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    In diesem Sinne habe auch das FG München mit Urteil vom 23. Februar 2015 (Az. 7 K 1242/13) entschieden.

    Das FG München hat dies in seiner Entscheidung vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13, juris) so entschieden und damit begründet, dass es sich dabei "um Leistungen handelt, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung des Klägers dienen", ohne dies aber vertiefend auszuführen.

    Der Senat ist vielmehr derselben Auffassung wie das FG München in seiner Entscheidung vom 23. Februar 2015 (7 K 1242/13, juris), wonach es allein darauf ankommt, dass es sich um Leistungen handelt, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung des Steuerpflichtigen dienen, was bei einer der Türmontage vorangehenden Werkstattleistung der Fall ist.

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Das FG Rheinland-Pfalz wiederum hat seine ablehnende Ansicht aus der Rspr. des BFH zu haushaltsnahen Dienstleistungen (BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12 und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris, der Haushalt als räumlich-funktionaler Bezugspunkt) geschlussfolgert, wonach die Handwerkerleistung "in" einem Haushalt erbracht wird, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts geleistet wird.

    Der Senat sieht sich in seiner Auslegung auch durch die Rspr. des BFH in dessen Urteilen vom 20. März 2014 (VI R 56/12) und vom 3. September 2015 (VI R 18/14) gestützt, denn in diesen Entscheidungen wurden letztlich abweichend vom Wortlaut der gesetzlichen Regelung Arbeitsleistungen berücksichtigt, die eben nicht "in der Wohnung" des Steuerpflichtigen erbracht wurden, aber die Wohnung des Steuerpflichtigen als einzigen Bezugspunkt hatten.

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14

    Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Das FG Rheinland-Pfalz wiederum hat seine ablehnende Ansicht aus der Rspr. des BFH zu haushaltsnahen Dienstleistungen (BFH-Urteile vom 20. März 2014 VI R 56/12 und vom 3. September 2015 VI R 18/14, juris, der Haushalt als räumlich-funktionaler Bezugspunkt) geschlussfolgert, wonach die Handwerkerleistung "in" einem Haushalt erbracht wird, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts geleistet wird.

    Der Senat sieht sich in seiner Auslegung auch durch die Rspr. des BFH in dessen Urteilen vom 20. März 2014 (VI R 56/12) und vom 3. September 2015 (VI R 18/14) gestützt, denn in diesen Entscheidungen wurden letztlich abweichend vom Wortlaut der gesetzlichen Regelung Arbeitsleistungen berücksichtigt, die eben nicht "in der Wohnung" des Steuerpflichtigen erbracht wurden, aber die Wohnung des Steuerpflichtigen als einzigen Bezugspunkt hatten.

  • BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Begünstigt sind nach der Vorschrift sämtliche handwerkliche Tätigkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 61/10, BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232), so dass der Austausch einer renovierungsbedürftigen Tür - wie im Streitfall - hiervon erfasst ist.

    Soweit der BFH in seiner Entscheidung vom 13. Juli 2011 (VI R 61/10, BFHE 234, 391, BStBl II 2012, 232) unter Bezugnahme auf die Literatur ausgeführt hat, "Die sachliche Begrenzung der begünstigten Maßnahmen ist deshalb aus dem Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" zu bestimmen.

  • FG Nürnberg, 04.08.2017 - 4 K 16/17

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Der Beklagte meint unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 20. März 2014 (Az. VI R 55, 56/12), das BMF-Schreiben vom 9. November 2016 (Rzn. 2 und 40, BStBl I 2016, 1213) und das Urteil des FG Nürnberg vom 4. August 2014 (Az. 4 K 16/17), es seien nur Leistungen begünstigt, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, was hinsichtlich der Werkstattleistungen nicht der Fall sei.

    Dementgegen halten verschiedene andere Finanzgerichte eine Berücksichtigung der Arbeitskosten, die in der Werkstatt anfallen, nicht für zulässig (so das FG München noch im Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, juris; das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, juris; das FG Nürnberg im Urteil vom 4. August 2017 4 K 16/17, juris; der Ansicht folgt wohl auch die überwiegende Literatur, vgl. beispielhaft Fischer in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 35a EStG, Rz. 10; Schlenk in DStR 2016, 781).

  • FG München, 24.10.2011 - 7 K 2544/09

    Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG für die Inanspruchnahme von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Dementgegen halten verschiedene andere Finanzgerichte eine Berücksichtigung der Arbeitskosten, die in der Werkstatt anfallen, nicht für zulässig (so das FG München noch im Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, juris; das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, juris; das FG Nürnberg im Urteil vom 4. August 2017 4 K 16/17, juris; der Ansicht folgt wohl auch die überwiegende Literatur, vgl. beispielhaft Fischer in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 35a EStG, Rz. 10; Schlenk in DStR 2016, 781).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Nach der Rechtsprechung (Rspr.) des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 20. März 2014, Az. VI R 55/12) sei der Begriff des Haushalts räumlich-funktional auszulegen, so dass die Grenze des Haushalts nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenze abgesteckt sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 1 K 1252/16

    Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - 1 K 1200/17
    Dementgegen halten verschiedene andere Finanzgerichte eine Berücksichtigung der Arbeitskosten, die in der Werkstatt anfallen, nicht für zulässig (so das FG München noch im Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, juris; das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6. Juli 2016 1 K 1252/16, juris; das FG Nürnberg im Urteil vom 4. August 2017 4 K 16/17, juris; der Ansicht folgt wohl auch die überwiegende Literatur, vgl. beispielhaft Fischer in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 35a EStG, Rz. 10; Schlenk in DStR 2016, 781).
  • BFH, 13.05.2020 - VI R 4/18

    Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen

    Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen (ebenso Schlenk, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2122, 2126; Urteile des FG München vom 24.10.2011 - 7 K 2544/09; FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 1350; FG Nürnberg vom 04.08.2017 - 4 K 16/17, EFG 2017, 1447; FG München vom 13.12.2017 - 11 K 2998/16, EFG 2019, 540; i.E. ebenso Schmidt/Krüger, a.a.O., § 35a Rz 21; Fischer in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 35a Rz 10; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 41; a.A. Urteile des FG München vom 23.02.2015 - 7 K 1242/13; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270).

    Eine solche Aufteilung widerspricht auch nicht dem gesetzgeberischen Willen, Schwarzarbeit zu bekämpfen (ebenso Schlenk in DStR 2018, 2122, 2127; a.A. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil in EFG 2018, 1270).

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 7/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.05.2020 VI R 4/18 - Keine

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch für die Werkstattarbeiten begehrten, aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1270 veröffentlichten Gründen statt.

    Eine Handwerkerleistung, die in der Werkstatt des Handwerkers an einem Gegenstand des Haushalts erbracht wird, weist keinen (unmittelbaren) räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt auf, für den sie erbracht wird, sondern lediglich einen funktionalen (ebenso Schlenk, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2122, 2126; Urteile des FG München vom 24.10.2011 - 7 K 2544/09; FG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2016 - 1 K 1252/16, EFG 2016, 1350; FG Nürnberg vom 04.08.2017 - 4 K 16/17, EFG 2017, 1447; FG München vom 13.12.2017 - 11 K 2998/16, EFG 2019, 540; i.E. ebenso Schmidt/Krüger, a.a.O., § 35a Rz 21; Fischer in Kirchhof, EStG, 19. Aufl., § 35a Rz 10; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 41; a.A. Urteile des FG München vom 23.02.2015 - 7 K 1242/13; FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.02.2018 - 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270).

    Eine solche Aufteilung widerspricht auch nicht dem gesetzgeberischen Willen, Schwarzarbeit zu bekämpfen (ebenso Schlenk in DStR 2018, 2122, 2127; a.A. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil in EFG 2018, 1270).

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 K 1384/19

    Aufwendungen für eine notwendige statische Berechnung als Teil einer

    Denn das in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/753, S. 11 und 15/91, S. 19) zum Ausdruck gebrachte gesetzgeberische Ziel, der Förderung der privaten Haushalte als Beschäftigungsfeld durch Begünstigung der Handwerkerarbeitsleistungen für die eigene Wohnung sowie die damit einhergehende Bekämpfung der Schwarzarbeit, wird konterkariert, wenn man -dem bloßen Zufall folgend- eine Handwerkerleistung danach aufspaltet, wo die Teile der Arbeitsleistung erbracht wurden, soweit sie letztlich der Wohnung des Steuerpflichtigen zugutekommen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Februar 2018 1 K 1200/17, EFG 2018, 1270, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH VI R 7/18; a.A. FG München, Urteil vom 24. Oktober 2011 7 K 2544/09, rkr., juris).
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