Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Investitionszulagenbegünstigte Einordnung eines Recyclingunternehmens - Abgrenzung verarbeitendes Gewerbe zu Handel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führen eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes als Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionszulage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Führen eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes als Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionszulage
- rechtsportal.de
Führen eines Betriebs des verarbeitenden Gewerbes als Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionszulage
- datenbank.nwb.de
Investitionszulagenrechtliche Einordnung eines Recyclingbetriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Sachsen-Anhalt, 05.11.2004 - 1 K 279/02
Keine Investitionszulage für einen nicht in der Innenstadt belegenen …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Die Tätigkeiten der Klägerin seien Handelstätigkeiten, denn die Ausgangs- sowie die Endprodukte nach der Bearbeitung seien jeweils Schrott (Hinweis auf Urteil des FG LSA vom 5. November 2004 1 K 279/02).Zum Handel gehören alle Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, bewegliche Sachgüter zu beziehen und ohne mehr als handelsübliche Be- oder Verarbeitung weiter zu veräußern bzw. zwischen Käufern und Verkäufern von Waren zu vermitteln (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05. November 2004 1 K 279/02, juris).
- BFH, 22.09.2011 - III R 14/09
Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (beispielhaft BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 14/09, BFH/NV 2012, 451), auch wenn der Gesetzgeber die Maßgeblichkeit der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige erstmals durch § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010 ausdrücklich angeordnet hat. - FG Münster, 04.07.2012 - 6 K 3567/09
Abgrenzung Handel oder verarbeitendes Gewerbe
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Es bestehe auch eine Parallele zu dem vom FG Münster mit Urteil vom 4. Juli 2012 entschiedenen Fall (Az.: 6 K 3567/09 I), in dem es um das Beizen von Saatgut ging.
- BFH, 20.09.1999 - III R 33/97
Investitionszulage bei Mischbetrieben
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Für die Abgrenzung der von der Förderung ausgenommenen Wirtschaftszweige kommt es auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten an; bei sog. Mischbetrieben kommt es auf den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an (BFH-Urteil vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208), wobei der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit in erster Linie danach zu bestimmen ist, auf welche der einzelnen Tätigkeiten der größte Wertschöpfungsanteil entfällt, und hilfsweise daneben auch andere Kriterien herangezogen werden (BFHE 190, 266, BStBl II 2000). - BFH, 04.08.1999 - III R 60/97
Amtlicher Vordruck für Investitionszulagenantrag
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Wie bereits vom Beklagten unstreitig gestellt wurde, ist der im Jahr 2007 gestellte Antrag auf dem Formular für das Folgejahr nicht unwirksam, denn die Formulare für 2003 und 2004 sind - mit Ausnahme des jeweiligen Jahres - identisch (BFH-Urteil vom 4. August 1999 III R 60/97, BFHE 189, 268, BStBl II 1999, 791). - BFH, 19.08.2004 - II B 22/03
NZB: Einheitlichkeit der Rspr.; GbR
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2015 - 1 K 1155/12
Bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen wie der Klägerin (vgl. BFH-Beschluss vom 19. August 2004 II B 22/03, juris), die nicht selbst Anträge stellen können, handeln als besonders Beauftragte i.S.v. § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO die natürlichen Personen, die nicht zu den gesetzlichen Vertretern natürlicher und juristischer Personen i.S.v. § 34 Abs. 1 AO gehören und die kraft Steuerverfahrensrecht die steuergesetzlichen Pflichten sonstiger verfahrenshandlungsunfähiger Steuerrechtssubjekte erfüllen müssen und deren Rechte wahrnehmen; das sind die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 AO (…Martin, in Heß/Martin, InvZulG, § 7 InvZulG 2010, Rz. 29).