Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60 Abs 3 S 1 FGO, § 119 Abs 1 AO, § 124 Abs 3 AO, § 125 Abs 1 AO, § 7g Abs 3 EStG 1997
Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft - Nichtigkeit einer an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierte Prüfungsanordnung - Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g EStG - Zuständigkeit für die Festsetzung des Streitwerts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formale Anforderungen an eine Prüfungsanordnung hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags; Eindeutige Bezeichnung des Inhaltsadressaten; Verwertungsverbot von rechtswidrig erlangten Ergebnissen einer Außenprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft wegen Gewerbesteuermessbetrags Prüfungsanordnung an eine vollbeendete Personengesellschaft ist nichtig, führt aber nicht per se zum Verwertungsverbot grundsätzlich keine Sammelbuchungen bei ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft wegen Gewerbesteuermessbetrags - Prüfungsanordnung an eine vollbeendete Personengesellschaft ist nichtig, führt aber nicht per se zum Verwertungsverbot - grundsätzlich keine Sammelbuchungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Allgemeine Voraussetzungen
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
- BFH - IV B 71/14 (anhängig)