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   FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12   

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https://dejure.org/2015,49881
FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12 (https://dejure.org/2015,49881)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.04.2015 - 3 K 907/12 (https://dejure.org/2015,49881)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. April 2015 - 3 K 907/12 (https://dejure.org/2015,49881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 Abs 1 S 1 HGB, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, KStG VZ 2005, KStG VZ 2006
    Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit - Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Rückforderung eines öffentlichen Zuschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer Gesellschaft zur Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit wegen einer eventuellen Rückforderung eines öffentlichen Zuschusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 164 Abs. 2 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1
    Berechtigung einer Gesellschaft zur Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit wegen einer eventuellen Rückforderung eines öffentlichen Zuschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Auch die Inanspruchnahme aus der Verbindlichkeit muss nach den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnissen wahrscheinlich sein, wobei der Steuerpflichtige nicht die pessimistischste Alternative wählen darf (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Aufl., § 5 Rz. 378ff m.w.N.).

    Allein die abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Zahlungsverpflichtung genügt für sich allein ebenso wenig wie ein gegen eine dritte Person in einer vergleichbaren Sache ergangenes erstinstanzliches Urteil, um überwiegende Gründe für das Bestehen einer Verbindlichkeit annehmen zu können (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BStBl II 2006, 371).

    Der Steuerpflichtige darf im Hinblick auf seine Inanspruchnahme nicht die pessimistischste Alternative wählen; auch für die Inanspruchnahme müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen (vgl. z.B. BFH- Beschluss vom 6. Mai 2003, VIII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313; BFH -Urteil vom 19. Oktober 2005, XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371).

  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984, I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, und vom 13. Mai 1998, VIII R 58/96, BFH/NV 1999, 27; vgl. auch Berger/M. Ring in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 249 HGB Anm. 33) besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen das Bestehen der Verbindlichkeit sprechen.
  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    der Gründe, und vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25, BStBl II 2006, 644, unter I. vor 1. der Gründe).
  • BFH, 13.05.1998 - VIII R 58/96

    Keine Rückstellung für künftige Abgabepflichten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 1984, I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44, und vom 13. Mai 1998, VIII R 58/96, BFH/NV 1999, 27; vgl. auch Berger/M. Ring in Beck'scher Bilanzkommentar, 5. Aufl., § 249 HGB Anm. 33) besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe für als gegen das Bestehen der Verbindlichkeit sprechen.
  • BFH, 06.05.2003 - VIII B 163/02

    Gewährleistungsverpflichtung, Pauschalrückstellungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Der Steuerpflichtige darf im Hinblick auf seine Inanspruchnahme nicht die pessimistischste Alternative wählen; auch für die Inanspruchnahme müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen (vgl. z.B. BFH- Beschluss vom 6. Mai 2003, VIII B 163/02, BFH/NV 2003, 1313; BFH -Urteil vom 19. Oktober 2005, XI R 64/04, BStBl. II 2006, 371).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag -objektiv-bestehenden Verhältnisse zu beziehen (BFH-Urteil in BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Eine Verbindlichkeit, auch eine ungewisse Verbindlichkeit, muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2000, IV R 31/99, BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536, und vom 19. November 2003, I R 77/01, BFHE 204, 135).
  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Die daraus folgende Passivierungspflicht gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und gilt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.V.m. § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in den für die Streitjahre maßgeblichen Fassungen auch für die Steuerbilanz (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.1.
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 30/01

    Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    der Gründe; vom 19. August 2002 VIII R 30/01, BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131, unter II.1.
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 K 907/12
    Eine Verbindlichkeit, auch eine ungewisse Verbindlichkeit, muss bereits eine wirtschaftliche Belastung darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. April 2000, IV R 31/99, BFHE 192, 64, BStBl II 2001, 536, und vom 19. November 2003, I R 77/01, BFHE 204, 135).
  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 58/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gegenständen des Anlagevermögens eines

  • BFH, 21.09.2011 - I R 50/10

    Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen -

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

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