Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Mindeststreitwerts auch im gerichtlichen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung; Erinnerung gegen den Kostenansatz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Geltung des Mindeststreitwerts für das gerichtliche Verfahren der Aussetzung der Vollziehung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2006, 138
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Thüringen, 28.02.2005 - II 70007/05
Absehen von der Erhebung der Gerichtskosten aufgrund Anwendung des …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
In Anbetracht der offenen Formulierung des § 52 Abs. 1 GKG, in dem nicht näher ausgeführt sei, ob § 52 Abs. 4 GKG auch auf Aussetzungsverfahren anzuwenden sei, sei im Wege systematischer Auslegung des Gesetzes anzunehmen, § 53 Abs. 3 GKG bilde eine speziellere Vorschrift, die ausdrücklich auf § 52 Abs. 1 und 2 GKG verweise und damit die Anwendung des § 52 Abs. 4 GKG ausschließe (Thüringisches Finanzgericht Beschluss vom 28. Februar 2005 II 70007/05 Ko, EFG 2005, 975).Zu berücksichtigen wäre ferner möglicherweise auch, dass die Bestimmung des Mindeststreitwerts angesichts der Regelungen des § 34 Abs. 1 S. 1 u. 2 GKG gegenwärtig der Annahme eines Mindeststreitwerts von EUR 1.200,- gleichkommt (vgl. Thüringisches Finanzgericht Beschluss vom 28. Februar 2005 II 70007/05 Ko, EFG 2005, 975), ohne dass der Gesetzgeber eine entsprechende ausdrückliche Regelung getroffen hätte.
Bei dieser verfassungsrechtlichen Zweifelslage könne, auch wenn die Annahme des Mindeststreitwerts wohl nicht verfassungswidrig sei, von der Erhebung der Gerichtskosten abgesehen werden, weil der verfahrensrechtliche Irrtum über die einschneidende Höhe der Gerichtskosten nicht schuldhaft sei (Thüringisches Finanzgericht Beschluss vom 28. Februar 2005 II 70007/05 Ko, EFG 2005, 975; vgl. ferner Eberl, Karl, Der Mindeststreitwert als neue Zugangsbeschränkung in der Finanzgerichtsbarkeit, DB 2004, 1910).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2003 - L 4 KR 166/02
Frage der Beitragshöhe einer bereits bestehenden Krankenkasse im Gegensatz zu der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn man im einstweilige Rechtschutz nur von einem Bruchteil des Streitwerts des entsprechenden Hauptsacheverfahrens ausgeht (Landessozialgericht des Landes Niedersachsen Beschluss vom 24. November 2003 L 4 KR 166/02 ER, NZS 2004, 560).Die Streitwertobergrenze des § 13 Abs. 7 GKG a.F. galt auch für Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage (Landessozialgericht des Landes Niedersachsen Beschluss vom 24. November 2003 L 4 KR 166/02 ER, NZS 2004, 560), was der gesetzgeberischen Intention entsprechen dürfte.
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Es sei im Hinblick auf das in § 19 Abs. 4 GG begründete grundrechtsgleiche Recht auf lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen behauptete Eingriffe der öffentlichen Gewalt in subjektive Rechte des einzelnen und dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Justizgewährungsanspruch nicht vereinbar, wenn der Rechtsschutz Suchende mit einem Kostenrisiko belastet werde, das außer Verhältnis zu seinem subjektiven Interesse am Verfahren stehe (vgl. hierzu BVerfG-Beschlüsse vom 12. Februar 1992, 1 BvL 1/89, NJW 1992, 1673, und vom 16. November 1999 1 BvR 1821/94, NJW-RR 2000, 946).
- BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94
Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Es sei im Hinblick auf das in § 19 Abs. 4 GG begründete grundrechtsgleiche Recht auf lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen behauptete Eingriffe der öffentlichen Gewalt in subjektive Rechte des einzelnen und dem sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Justizgewährungsanspruch nicht vereinbar, wenn der Rechtsschutz Suchende mit einem Kostenrisiko belastet werde, das außer Verhältnis zu seinem subjektiven Interesse am Verfahren stehe (vgl. hierzu BVerfG-Beschlüsse vom 12. Februar 1992, 1 BvL 1/89, NJW 1992, 1673, und vom 16. November 1999 1 BvR 1821/94, NJW-RR 2000, 946). - BFH, 20.01.2005 - VII B 322/04
Entscheidung des FG über die Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Auch wenn die Häufigkeit der Fragestellung für ihre grundsätzliche Bedeutung spricht, mag diese zu verneinen sein, weil gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 3 S. 3 GKG die Beschwerde an den Bundesfinanzhof als einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 VII B 181/04, juris STRE 20451534, und vom 20. Januar 2005 VII B 322/04, juris Nr. STRE 200550223; vgl. auch BFH-Beschluss vom 07. Dezember 2004 VII B 301/04, juris Nr. STRE 200550118). - BSG, 11.11.2003 - B 3 KR 8/03 B
Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Die Streitwertobergrenze für Rechtsstreitigkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz soll der Entlastung der Sozialversicherungsträger dienen (Bundestagsdrucksache 14/5943, Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz, S. 30; BSG Beschluss vom 11. November 2003 B 3 KR 8/03 B, SozR 4-1930 § 8 Nr. 1 und 4-1920 § 13 Nr. 1). - LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 5 ER 75/04
Streitwert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Für die Annahme, § 53 Abs. 3 verweise über § 52 Abs. 1 auch auf § 52 Abs. 4 GKG spricht ferner: Die Vorschrift des § 53 GKG in der Fassung des Gerichtskostenmodernisierungsgesetzes soll inhaltlich weitgehend § 20 GKG a.F. entsprechen (Bundestagsdrucksache 15/1971, Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetztes, S. 156; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11. November 2004 L 5 ER 75/04 KA, SGb 2005, 41). - BFH, 07.12.2004 - VII B 301/04
Keine Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung durch das FG
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Auch wenn die Häufigkeit der Fragestellung für ihre grundsätzliche Bedeutung spricht, mag diese zu verneinen sein, weil gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 3 S. 3 GKG die Beschwerde an den Bundesfinanzhof als einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 VII B 181/04, juris STRE 20451534, und vom 20. Januar 2005 VII B 322/04, juris Nr. STRE 200550223; vgl. auch BFH-Beschluss vom 07. Dezember 2004 VII B 301/04, juris Nr. STRE 200550118). - BFH, 15.11.2004 - VII B 181/04
Entscheidung des FG über die Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Auch wenn die Häufigkeit der Fragestellung für ihre grundsätzliche Bedeutung spricht, mag diese zu verneinen sein, weil gegen die Entscheidung des Finanzgerichts über die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 3 S. 3 GKG die Beschwerde an den Bundesfinanzhof als einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (BFH-Beschlüsse vom 15. November 2004 VII B 181/04, juris STRE 20451534, und vom 20. Januar 2005 VII B 322/04, juris Nr. STRE 200550223; vgl. auch BFH-Beschluss vom 07. Dezember 2004 VII B 301/04, juris Nr. STRE 200550118). - BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer, …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2005 - 3 KO 418/05
Für die Annahme, § 53 Abs. 3 verweise über § 52 Abs. 1 auch auf § 52 Abs. 4 GKG spricht ferner: Die Vorschrift des § 53 GKG in der Fassung des Gerichtskostenmodernisierungsgesetzes soll inhaltlich weitgehend § 20 GKG a.F. entsprechen (Bundestagsdrucksache 15/1971, Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetztes, S. 156; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11. November 2004 L 5 ER 75/04 KA, SGb 2005, 41).
- FG Brandenburg, 30.05.2006 - 1 KO 541/06
Streitwertbemessung und Verfahrensgebühr im Verfahren wegen Aussetzung der …
Der Erinnerungsführer bringt vor, dass nach einer Entscheidung des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 30.9.2005 3 KO 418/05, EFG 2006, 138) klärungsbedürftig sei, ob nicht der Mindeststreitwert zur Anwendung kommen müsse.Ebenso wenig habe sich das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt bisher materiellrechtlich mit dieser Frage mit seinem Beschluss vom 30.9.2005 3 KO 418/05 befasst.
- FG Sachsen, 27.03.2006 - 3 Ko 243/06
Anwendung des finanzgerichtlichen Mindeststreitwerts von 1000 EUR auf Verfahren …
Für eine nicht abschließende Verweisung des § 53 Abs. 3 GKG auf § 52 Abs. 1 und 2 GKG spricht auch, dass die Regelung des § 52 Abs. 4 GKG nicht nur eine Untergrenze für den Wert der finanzgerichtlichen Verfahren schafft, sondern auch für Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit über Vermögensstreitigkeiten und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gilt und dort eine Obergrenze für den Streitwert festlegt (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. September 2005, 3 Ko 418/05, EFG 2006, 138 ). - FG Baden-Württemberg, 23.01.2006 - 13 KO 5/05
Mindeststreitwert im AdV-Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO
Durch die Verweisung in § 53 Abs. 3 GKG n. F. nur auf § 52 Abs. 1 und 2 GKG n. F. ist die Anwendung des von § 52 Abs. 4 GKG n. F., der einen Mindeststreitwert von 1.000,- EURO vorsieht, im Verfahren nach § 69 Abs. 3 und 5 FGO ausgeschlossen (so auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. November 2004 6 V 47/04, nicht veröffentlicht; zweifelnd FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. September 2005 3 KO 418/05, Entscheidungen der Finanzgerichte-EFG-2006, 138; Brandis in Tippke/Kruse, Abgabenordnung (AO) und FGO, Vor § 135 FGO Randnummer 107 a).